Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-07-17-SGR-Protokoll.pdf

- S.5

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- 680 -

hätte dann nicht genehmigt werden dürfen,
was aber selbstverständlich der Fall war. Es
gibt einfach keinen Paragraphen im IStR,
der das Doppelbudget nicht ermöglicht. So
einfach ist es.
Deshalb würde ich bitten, dass uns die Magistratsdirektorin als Hüterin unseres IStR das wäre auch für den gesamten Gemeinderat entscheidend - aufklärt, welcher Punkt
im IStR oder in der Bundes-, Landes- oder
EU-Verordnung dagegenspricht. Das wären
die einzigen Gründe, warum ein solcher Antrag zurückgewiesen werden kann, beispielweise weil er nicht den eigenen Wirkungsbereich betrifft oder gegen eines dieser genannten Gesetze widerspricht.
Ich bin der vollen Überzeugung, dass der
Beschluss über ein Doppelbudget möglich
ist. Zudem glaube ich, dass der Landesgesetzgeber das auch bestätigen wird. Ich
bitte daher die Magistratsdirektorin um Aufklärung.
Bgm. Willi: Ich bin dafür zuständig und
habe auch die Vorsitzführung inne. Sollten
sich fachliche Fragen ergeben, habe ich zu
entscheiden, wie das IStR zu interpretieren
ist. Gegen mein Vorgehen kann beim Land
Tirol eine Aufsichtsbeschwerde erhoben
werden.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Ich bin sehr
froh, dass wir ein derartiges Gutachten das wird man in der Livestream-Kamera leider nicht sehen - vorliegen haben. Mit solchen Zetteln regiert der Bürgermeister der
Stadt Innsbruck. Das ist ein Schreiben über
juristische Dinge, hat aber keine/n Verfasser/in und keine Unterschrift eines/r Mitarbeiters/in. Unser Bürgermeister ist kein Jurist. Diese Vorlage weist auch kein Datum
auf und ist daher eine Meinungsäußerung.
Es ist eine Verhöhnung des Gemeinderates
eine solche Unterlage als juristische Stellungnahme vorzulegen. (Beifall aus dem
Saal)
Hätte das Bgm.in Zach oder ich in meiner
Amtszeit getan, hätte uns der damalige StR
Mag. Fritz ordentlich die Leviten gelesen.
Vielleicht macht er das auch noch im eigenen Klub bei den GRÜNEN, weil das wäre
richtig.
Man muss hier zwei Dinge auseinanderhalten: Dass darüber eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht wird, ist ohnehin klar.
(Sonder-)GR-Sitzung 15.07.2021

Das ist die gleiche Vorgangsweise, die dazu
geführt hat, dass wir eine durchaus aufwendige juristische Prüfung im Zuge der
Besetzung des Postens des Finanzdirektors
hatten. Auch dort wurde mitten in der Sitzung des Stadtsenates ein Zettel ohne Datum und ohne Unterschrift als "Wisch" vorgelegt. Auf Grund des Zettels sind Beschlüsse gefasst worden, die maßgebliche
rechtlich bindende Auswirkungen haben.
Herr Bürgermeister, es würde Dich überhaupt nichts davon abhalten, ein Doppelbudget zu erstellen und inhaltlich zu verhandeln. Du erzählst uns seit einigen Monaten,
dass der Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Jahr 2022
noch gut machbar ist, aber es für das
Jahr 2023 sehr schwierig wird. Das hat uns
der nicht mehr unter uns weilende ehemalige Finanzdirektor Mag. Müller erzählt und
auch aus Deinem Munde kenne ich diese
Worte.
Insofern wäre es als Planbarkeit, als Verantwortung gegenüber den Menschen in dieser
Stadt höchst angemessen, dass Du diese
inhaltliche Behandlung und Ausarbeitung
des Jahresvoranschlages der Landeshauptstadt Innsbruck 2023 gleichzeitig mit jenem
des Jahres 2022 angehst. Wir haben heute
in der Sitzung ein paar Mal die Aussage gehört, dass wir so liquide sind. Aber es sollten im Jahr 2022 nicht alle Mittel verwendet
werden, um im Oktober 2022 dann zu erfahren, dass die gesamte Liquidität aufgebraucht ist.
Herr Bürgermeister, ich habe aus Deinen
Worten nicht entnommen, dass Du Vorkehrungen triffst, um Deine Privatmeinung in
ein juristisches Ganzes zu bringen, sodass
Du jetzt unmittelbar angehst, dass die von
Dir gewünschte Auslegung auch im IStR
verankert wird.
Wenn ich diese vorliegende Zusammenfassung von Zitaten ohne Unterschrift, ohne
Datum und ohne Amtsvermerk, nicht nachvollziehbar, sehe, wäre es höchst an der
Zeit, dass Du an den Landesgesetzgeber
herantreten solltest. Du kannst sonst auch
die Vorgabe, dass wir in den Jahren 2023/2024 ein Doppelbudget erstellen,
nicht einhalten.
Letztlich geht es uns darum, Deine Aussage, dass es für das Jahr 2023 schwierig