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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-07-17-SGR-Protokoll.pdf

- S.6

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wird, einen Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck zu erstellen, jetzt zu
prüfen, denn nur das ist Transparenz, Offenheit und eine langfristige Planbarkeit. Ich
spreche von einer Verantwortung gegenüber den Menschen in dieser Stadt.
Bgm. Willi: Punkt 1.: StRin Mag.a OppitzPlörer, ich finde es ein starkes Stück, wenn
ich für mich die Begründung für die Zurückweisung des Antrages zusammenfasse,
dass dies als Fresszettel abgetan wird.
(StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Ich habe nicht
Fresszettel gesagt.)
Doch.
(StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Nein, das habe
ich nicht gesagt.)
Der Wortlaut war "Wisch". In Ordnung.
Was habe ich getan? Ich habe die Gesetzesstellen, die relevant sind, zusammengeschrieben. Der erste Teil betrifft die Änderung der Landesordnung vom Mai 2014 mit
der entsprechenden Begründung.
Im nächsten Absatz wird der § 57 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) zitiert. Anschließend erwähne
ich den § 50 IStR. Der Hinweis besteht,
dass die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) 2019, also nach
dem zweiten Doppelbudget in den Jahren 2017/18, in das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) aufgenommen
wurde. Es ist dort aber keine Rede von einem Doppelbudget.
Die Bundesverfassung wird in meinem Vermerk ebenfalls erwähnt. Es ist richtig, dass
ich, wie auch andere, öffentlich gesagt
habe, dass der Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck 2023 schwer zu
erstellen ist. Wieso? Weil wir noch keine validen Zahlen haben.
Vor jeder Erstellung des Jahresvoranschlages der Landeshauptstadt Innsbruck berichtet der Finanzreferent, wie die Einschätzung
des Wirtschaftsförderungsinstitutes ist.
Auch werden andere Forschungsinstitute in
ihrer Meinungsbildung berücksichtigt. Wie
ist die Sicht des Bundesministeriums für Finanzen? Das hat darin seinen Grund, damit
man bei der Einschätzung möglichst gute
Zahlen vorliegen hat, wie die Einnahmen
ausfallen. Anhand dieser wird dann geschaut, wie wir die Ausgaben gestalten.
(Sonder-)GR-Sitzung 15.07.2021

StRin Mag.a Oppitz-Plörer, Du hast das bereits mehrmals gemacht und Du kennst diesen Vorgang. Es ist daher wichtig, um seriös budgetieren zu können, diese Prognosen möglichst gut unterfüttert zu haben.
Wir hatten im letzten Jahr die Situation,
dass wir mitten im Sommer ein Nachtragsbudget erstellen mussten, weil sich die Wirtschaftsdaten seit der COVID-19-Krise verändert haben. Das heißt, dass wir unter
dem Jahr den Haushalt korrigiert haben, indem wir einen Nachtragshaushalt erstellt
haben, weil die Situation eine andere war.
Alt-Finanzdirektor Mag. Müller hat erzählt,
dass das Jahr 2023 besonders schwer zu
prognostizieren ist. Umso wichtiger finde ich
es, dass man zuwartet, um mit seriösen
Wirtschaftsdaten diesen Jahresvoranschlag
der Landeshauptstadt Innsbruck 2023 anzugehen.
GR Mag. Krackl: Zur Geschäftsordnung!
Herr Bürgermeister, ich würde ersuchen,
dass man § 24 IStR vollzieht, der wie folgt
lautet:
"Beiziehung sachkundiger Personen:
Abs. 1: Der Magistratsdirektor nimmt an den
Sitzungen des Gemeinderates mit beratender Stimme teil."
Ich habe den Eindruck, dass diese Beratung
von Ihnen ausgeschlossen wird.
Bgm. Willi: Ich habe mich mit mehreren JuristInnen beraten und bin zu dieser Entscheidung gekommen, die ich zu verantworten habe. Ich habe die Vorsitzführung und
das IStR anzuwenden.
GR Onay: Zur Geschäftsordnung! Herr Bürgermeister, Sie haben den Antrag à limine
zurückgewiesen.
(Bgm. Willi: Genau!)
Dann ist die Debatte vorbei.
(Bgm. Willi: Aber zur Geschäftsordnung
sind noch Wortmeldungen erlaubt.)
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Ich habe ein
Déjà vu. Ein solcher Zettel ist in diesem
Haus schon mehrmals vorgelegt worden.
Hier im Gemeinderat haben Nicht-Juristen
Dinge aufgedeckt, die unsere Juristen
scheinbar falsch auslegen. Ich habe solche
Zettel satt, denn diese sagen nichts aus.