Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.24

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Anhörungsverfahren

Das gemäß § 53 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren
ist durchgeführt worden. Neben dem in Rede stehenden Verein wurden
auch die städtischen Dienststellen, nämlich das Amt für Allgemeine Finanzverwaltung und Beteiligungen der MA IV sowie das Referat Frauen
und Generationen der MA V zu einer Stellungnahme eingeladen.

Öffentliche
Verzeichnisse

Beteiligte Personen und Rechtsträger, die in diesem Bericht namentlich
genannt werden, sind in öffentlichen Verzeichnissen (z.B. Firmenbuch,
Grundbuch etc.) oder anderen allgemein zugänglichen Dokumenten
(z.B. Sitzungsprotokolle der öffentlichen Sitzungen des städtischen Gemeinderates) ersichtlich und somit für die Allgemeinheit einsehbar.
2 Rechtliche Grundlagen

Vereinsgesetz

Der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ ist als Verein im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 (VerG, BGBl. I Nr. 66/2002 i.d.g.F.) organisiert und
hat seinen Sitz in Innsbruck.

Statuten

Dessen Statuten wurden in der Vergangenheit mehrfach, zuletzt mit Beschluss der Generalversammlung am 23.07.2020 novelliert. Im Wesentlichen wurden die zur Erreichung des Vereinszweckes erforderlichen Mittel erweitert bzw. detaillierter aufgelistet. Die Änderung der Statuten wurde der Landespolizeidirektion Tirol, SVA 3 – Waffen- und Vereinsangelegenheit, als Vereinsbehörde angezeigt und von dieser mit
Bescheid vom 30.07.2020, GZ: LVR 108, nicht untersagt.

Vereinszweck

Der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ (auch kurz Verein genannt) hat
insbesondere den Zweck, den Alpenzoo zu betreiben und dabei die
Tierwelt der europäischen Alpen wissenschaftlich zu erforschen. Darüber hinaus hat der Verein in jeder dazu geeigneten Art und Weise die
Kenntnisse über die Biologie der Alpentiere sowie seine zoologischen
Anlagen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Des Weiteren setzt der Verein seine tiergartenbiologischen Kenntnisse und Erfahrungen auch für die Interessen des Natur- und Umweltschutzes ein und
trägt zur Wiederansiedelung im Alpenraum ausgestorbener Tierarten
bei.
Die Vereinstätigkeit erfolgt im Interesse der Öffentlichkeit und ist nicht
auf Gewinn gerichtet. Im Falle des Alpenzoos ist die Gemeinnützigkeit
in den Statuten erkennbar und der Ausschluss von Gewinn explizit angeführt.

Mittelaufbringung –
Empfehlungen

Der Gesetzgeber besteht in seinen Ausführungen nicht nur auf die vollständige Aufzählung der für die Verwirklichung des Vereinszwecks vorgesehenen Tätigkeiten, sondern auch auf die vollständige Angabe der
Aufbringungsart finanzieller Mittel.
Zu dem unter § 3 der Statuten (Aufbringung der Mittel) deklarierten
Punkt „Verpachtung der Gastronomie in der Weiherburg während des
Bestandsvertrages zwischen der IIG und dem Verein ‚Alpenzoo Innsbruck-Tirol‘, Vermietung von Teilen der Weiherburg“ hat die Kontrollabteilung bemerkt, dass mit Fruchtgenussvertrag vom 18. bzw.
25.03.2019 nicht die IIG sondern die Stadt Innsbruck dem Verein

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Zl. KA-15246/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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