Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.73
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Immobilien Service GmbH, als Bauherrenvertretung in Anspruch zu
nehmen.
Im Zuge des Anhörungsverfahrens teilte der Alpenzoo mit, dass bei vorherigen Bauprojekten u.a. bei der IIG KG angefragt worden sei, diese
jedoch aufgrund mangelnder Ressourcen abgelehnt hätten. Aus diesem Grunde würde weiterhin die Teilung zwischen Betriebsassistent,
Zoodirektor und Architekt fortgeführt, die auch die speziellen Anforderungen von Tiergehegen kennen würden.
Die Kontrollabteilung hielt an ihrer Beanstandung und Empfehlung fest.
5.7 BVergG 2018 – Geltungsbereich
Wirkungsbereich des
Bundesvergabegesetzes
Hinsichtlich der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen stellte
sich für die Kontrollabteilung die grundsätzliche Frage, ob der Alpenzoo
dem Geltungsbereich des Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG
2018) unterstellt sein könnte bzw. dem zum Zeitpunkt des Baubeginns
der Geiervoliere bis zum 21.08.2018 geltendem BVergG 2006 unterstellt war.
Die Geschäftsführung teilte hierzu mit, dass man der Ansicht sei, nicht
unter das Regime des Bundesvergabegesetzes zu fallen.
Die Kontrollabteilung nahm hierzu ausführlich Stellung und kam zur Ansicht, dass die Frage, ob der Alpenzoo dem Bundesvergabegesetz unterworfen ist, nicht zwingend verneint werden kann, sondern es vielmehr wahrscheinlich scheint, dass die Regelungen des Gesetzes auch
auf Vergabevorgänge von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, die durch
den Alpenzoo getätigt werden, anzuwenden wären.
Es wurde die Empfehlung ausgesprochen, entweder künftige Vergabevorgänge konform mit den Regelungen des Bundesvergabegesetzes
vorzunehmen oder zumindest rechtlich abzuklären, ob der Verein dem
Regime des Gesetzes unterworfen ist oder nicht.
Der Alpenzoo nahm die Empfehlung zur Kenntnis, teilte jedoch mit,
„dieses vorab abgeklärt“ zu haben.
Entsprechende Belege wurden der Kontrollabteilung nicht vorgelegt.
Die Kontrollabteilung hielt an ihrer Empfehlung fest.
6 Zuschussbedarf pro Zoobesucher
Zuschussbedarf pro
Zoobesucher
Im Jahr 2018 verzeichnete der Alpenzoo im Vergleich zum Vorjahr eine
Erhöhung der Besucherzahlen um insgesamt 4.314 (zahlende) Personen. Auch im Jahr 2019 nahm die Anzahl der zahlenden Besucher um
13.805 Personen zu.
Legt man den Gesamtaufwand auf die Anzahl der zahlenden Besucher
um, so hätte im Geschäftsjahr 2019 zur Erreichung der Kostendeckung
eine Eintrittskarte (ohne Differenzierung in Erwachsene und Kinder und
ohne Berücksichtigung von Ermäßigungen) € 11,54 (2018: € 12,39)
kosten müssen.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-15246/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
51