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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.77

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Zum anderen gelang es, den Cash-Bestand (Barmittel und kurzfristige
Finanzanlagen) des Vereins innerhalb der letzten vier Bilanzstichtage
von rd. € 683,1 Tsd. im Jahr 2016 auf € 1.398,5 Tsd. im Jahr 2019 zu
verdoppeln. Somit verfügte der Alpenzoo zum Bilanzstichtag per
31.12.2019 über einen nennenswerten Cash-Bestand bzw. beachtliche
Liquiditätsreserven.
Bei einer detaillierten Betrachtung ergab sich für die Kontrollabteilung
jedoch das Bild, dass die laufenden Erträge – ohne Hinzurechnung der
laufenden Subventionen der Stadt Innsbruck und des Landes Tirol von
gesamt rd. € 410,0 Tsd. – die Aufwendungen des laufenden Geschäftsbetriebes nicht vollständig abdecken und größere Investitionen in das
Anlagevermögen des Vereins weiterhin mit Investitionszuschüssen
bzw. Sondersubventionen zu bedecken sind.
Betreffend die in den vergangenen Jahren gepflogene Subventionsgebarung im Hinblick auf die städtische Bezuschussung des laufenden
Betriebes (in ihrer Höhe unveränderte jährliche Subventionszahlungen)
hat die Kontrollabteilung dennoch eine Evaluierung (allenfalls auch in
Abstimmung mit dem Land Tirol) angeregt.
Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund der vom Alpenzoo in den Wirtschaftsjahren 2017 bis 2019 erzielten und in ihrer Tendenz steigenden
Jahresüberschüsse sowie seiner durchaus komfortablen Liquiditätsausstattung per 31.12.2019.
Dabei sollte die empfohlene Evaluierung nach Einschätzung der Kontrollabteilung jedenfalls in Zusammenarbeit zwischen der für die städtische Subventionsabwicklung zuständigen Fachdienststelle, dem Referat Frauen und Generationen, und dem Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschaft vorgenommen werden.
Schließlich hat die Kontrollabteilung darauf hingewiesen, dass gemäß
den städtischen Förderungsrichtlinien eine Auszahlung „dann zu unterbleiben hat, wenn sich aufgrund der vorgelegten Bücher oder Aufzeichnungen ein durch die Subventionsauszahlung (mit)bedingter Kapitalzuwachs bei der/dem FörderungsempfängerIn ergibt bzw. durch die Auszahlung bedingt sich mehr als einmalige Überschüsse in der Gestion
der/des Förderungswerberin/-werbers ergeben oder erwarten lassen“.
Bezugnehmend auf die vorhin ausgesprochenen Empfehlungen hat
das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV im Rahmen
des Anhörungsverfahrens (lediglich) erwähnt, dass es für Abstimmungen in der betreffenden Angelegenheit der Fachdienststelle gerne zur
Seite stehe bzw. bei der Evaluierung ohne weiteres unterstützend tätig
sei.
Beschluss des Kontrollausschusses vom 29.09.2021
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 13.10.2021 zur Kenntnis
gebracht.
Sitzung des Gemeinderates vom 13.10.2021:
Über beiliegenden Bericht des Kontrollausschusses vom 29.09.2021 wurde
dem Gemeinderat gemäß § 74f Abs. 2 IStR berichtet.
(Zagrajsek eigenhändig)
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Zl. KA-15246/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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