Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.78

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(zu Punkt 22.)

Zl. KA-02756/2021

BERICHT ÜBER DIE
PRÜFUNG VON TEILBEREICHEN DER
VON DER ISD BETRIEBENEN STADTTEILZENTREN
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten Bericht der Kontrollabteilung über Prüfung von Teilbereichen der von der
ISD betriebenen Stadtteilzentren eingehend behandelt und erstattet mit
Datum vom 29.09.2021 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 20.09.2021, Zl. KA-02756/2021, ist
allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit jedes
Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat in der Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Prüfauftrag / -umfang

Gesetzliche
Prüfkompetenz

Die Kontrollabteilung ist gemäß Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (kurz IStR genannt) u.a. beauftragt, die Gebarung jener Unternehmungen zu prüfen, an denen die Stadt Innsbruck allein oder gemeinsam mit anderen prüfpflichtigen Rechtsträgern mit mindestens
50 % des Kapitals beteiligt ist.

Prüfungsgegenstand

In Wahrnehmung dieser gesetzlichen Befugnis hat die Kontrollabteilung
eine Einschau in die dem Geschäftsbereich „Stadtteilarbeit“ der Innsbrucker Soziale Dienste GmbH zuzuordnenden Institutionen Stadtteilzentrum Wilten, Reichenau, O-Dorf und Höttinger Au sowie Stadteilbüro
Bienerstraße durchgeführt.
Neben der widmungsgemäßen Verwendung der von der Stadt Innsbruck
hingegebenen Finanzmittel wurde die Zielsetzung ihrer Prüfung vorrangig auch auf folgende Teilbereiche gelegt:
o Entstehung von Stadtteilarbeit
o Entwicklung der von der ISD betriebenen Stadtteilzentren
o Budgetierung und Abrechnung Stadt Innsbruck
o Personalmanagement ISD
o Mieterlöse und -aufwendungen ISD

Anhörungsverfahren

Das gemäß § 53 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.

Gender-Hinweis

Im Zusammenhang mit einer geschlechtergerechten Sprache wies die
Kontrollabteilung darauf hin, dass in diesem Bericht gewählte personenbezogene Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und Lesefreundlichkeit vorwiegend (nur) in zwei Geschlechtsformen (männlich
und weiblich) formuliert worden sind und gleichermaßen für alle männlichen, weiblichen und nichtbinären Geschlechtsidentitäten gelten.

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Zl. KA-02756/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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