Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.79

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2021-10-13-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2021
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
2 Vorbemerkungen
Vorgängerorganisationen

Vor Gründung der ISD hatte die Stadt Innsbruck die ihr gemäß sozialund gesundheitsrechtlicher Bestimmungen obliegenden Sozialleistungen weitgehend auf den Innsbrucker Sozialfonds (ISF) und die Vereine
Sozial- und Gesundheitssprengel Innsbruck-Stadt (SGS) sowie Wohnungslosenhilfe Innsbruck (WOHINN) übertragen. Darüber hinaus haben diese Organisationen „Sonstige Tätigkeiten“ außerhalb der Trägerschaft der Stadt Innsbruck erbracht, an welchen ein öffentliches Interesse bestanden hat.
Dabei umfasste der operative Bereich des ehemaligen SGS die „Pflege
und Betreuung“, „Ambulante Suchtprävention (ASP)“, „Kriseninterventionsstelle“ und „Stadtteilarbeit“. Zur Ausführung der Stadtteilarbeit hat der
SGS Sprengel- bzw. Stadtteilzentren betrieben, in welchen die jeweiligen Stadtteilkoordinator*innen neben der präventiven Sozialarbeit und
den Seniorenaktivitäten, spezifische, auf die jeweilige Bewohnerstruktur
abgestimmte Projekte (wie Lichtbildervorträge, Lesungen, Führungen,
musikalische Veranstaltungen u.ä.) mit den Bewohner*innen zu realisieren hatten.
Mit Stichtag 01.01.2003 sind die von der Stadt Innsbruck zu erbringenden und auf den ISF, SGS und WOHINN verteilten Aufgaben der ISD
übertragen worden. Die Vorgängerorganisationen wurden in der Folge
aufgelöst.

Rahmenvertrag
Stadt Innsbruck und
ISD

Mit Datum 19.03.2003 wurde zwischen der Stadt Innsbruck und dem ISD
ein Rahmenvertrag abgeschlossen, in welchem alle „Wahrzunehmenden Aufgaben der Innsbrucker Soziale Dienste GmbH“ und „Sonstige
Tätigkeiten“ der Gesellschaft festgehalten werden sollten. Auch wurden
Grundsatzregelungen über die Durchführung und Verrechnung der zu
besorgenden Aufgaben dokumentiert.
Unter den „Wahrzunehmende Aufgaben der Innsbrucker Soziale Dienste
GmbH“ sind jene Auftragsleistungen zu verstehen, die der Stadt Innsbruck im Rahmen sozial- und gesundheitsrechtlicher Bestimmungen als
öffentlicher Fürsorgeträger obliegen. Diesbezüglich werden der Stadt Innsbruck die von der Gesellschaft erbrachten Leistungen in Rechnung
gestellt. Die „Sonstige Tätigkeiten“ betreffen die außerhalb der Trägerschaft der Stadt Innsbruck im öffentlichen Interesse stehenden Aufträge.
In diesem Fall hat sich die Stadt Innsbruck bereit erklärt, nach Maßgabe
der vorhandenen Mittel (auf dem Subventionswege) eine Kostendeckung zu übernehmen.
Das Rechtsverhältnis begann mit 01.01.2003 und wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Gegenständlicher Rahmenvertrag hat in
den Jahren 2007 und 2012 Novellierungen erfahren.

Gesellschaftsvertrag
ISD

Gemäß des zum Prüfungszeitpunkt aufrechten Gesellschaftsvertrages
hatte das Aufgabenspektrum der ISD neben den im letztgültigen Rahmenvertrag dokumentierten Tätigkeitsbereichen noch einige weitere
Aufgaben, wie bspw. die Führung von Kommunikationseinrichtungen,
der Betrieb von Jugendzentren, die Versorgung von Schulen, Kindergärten und Schülerhorten mit Verpflegung (Mittagessen) sowie auch die
Führung von Stadtteilzentren zum Inhalt.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-02756/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

2