Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.89
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5.1.1 Betriebliche Erlöse
Aufgliederung
betriebliche Erlöse
Die weitere Aufgliederung der für das Stadtteilzentrum Wilten kostenrechnerisch angeführten betrieblichen Erlöse zeigte das folgende Bild:
Der wesentlich(st)e Anteil der betrieblichen Erlöse entfällt naturgemäß
auf die Zahlungen der Stadt Innsbruck, welche von der ISD über das
Konto 48702 – Entgelte für sonstige Leistungen, Sozialzentren, ASP
10 % gebucht werden.
Weitere (geringfügige) Einnahmen werden durch die Vermietung der im
Stadtteilzentrum Wilten zur Verfügung stehenden Seminar- und Veranstaltungsräumlichkeiten erzielt.
Die in den Jahren 2019 (€ 4.466,68) und 2020 (€ - 934,00) ausgewiesenen Subventionserlöse stehen im Zusammenhang mit der Weiterverrechnung (bzw. Subventionierung) von anteiligen Kosten für die Multifunktions-Installation des Bücherregals im (bzw. vor dem) Stadtteilzentrum Wilten durch die Stadt Innsbruck bzw. die IIG KG.
5.1.1.1 Erlöse aus der Vermietung von Räumlichkeiten
Raumsituation
STZ Wilten
Die Räumlichkeiten des STZ Wilten mit der Bezeichnung „1904“ (rd.
60 m²) und „Veldidena“ (rd. 120 m²) sowie das Foyer des Stadtteilzentrums Wilten waren als Selbstversorger-Räume definiert. Dies deshalb,
da dem Nutzer eine bestimmte Ausstattung (Teeküche, Tische, Stühle
u.a.m.) zur Verfügung stand. Lediglich der Einkauf von Speisen und Getränken sowie die Reinigung hatte durch den Nutzer zu erfolgen. Die
Räumlichkeiten für die Durchführung von Eigen- und Fremdveranstaltungen (Anmietung durch Dritte) konnten von Montag bis Sonntag 08.00
Uhr bis 22.00 Uhr beansprucht werden.
Für die Anmietung von Räumlichkeiten (Fremdveranstaltungen) waren
zum Prüfungszeitpunkt zwei verschiedene Raumnutzungskonzepte vorgesehen. Dabei wurde zwischen „Veranstaltungen ohne Geldfluss“,
auch als ‚Offene Veranstaltungen‘ bezeichnet, und „Veranstaltungen mit
Geldfluss“ (Eintrittsgelder, Spenden, etc.) unterschieden. Die Nutzer
(Mieter) von „Veranstaltungen mit Geldfluss“ hatten einen Reinigungskostenzuschuss in Höhe von brutto € 8,00 pro Stunde und max. brutto
€ 50,00 pro Tag zu bezahlen. Der Kostenbeitrag konnte entweder mittels
Rechnung oder vor Ort bar beglichen werden. Die angesprochenen
Räumlichkeiten wurden maximal befristet auf ein Jahr vergeben.
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Zl. KA-02756/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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