Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.91

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2021-10-13-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2021
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
5.1.2 Personal
Personalstand –
Entwicklung

Eingangs führte die Kontrollabteilung an, dass hinsichtlich der Personalzuteilung auf die einzelnen Stadtteilzentren die Zeitaufzeichnungen der
Dienstnehmer*innen sowie die Zuordnung der von der ISD geführten
Kostenrechnung im Vordergrund standen. In Verbindung mit den in den
jeweiligen Stadtteilzentren zugeteilten Mitarbeiter*innen wurden auch
die einzelnen Dienstverträge und Lohnkonten von der Kontrollabteilung
in einer Zusammenschau miteinbezogen.
Der bereits erwähnte Beschluss des Gemeinderats vom 16.07.2015 betreffend das Stadtteilzentrum Wilten (Stichwort: bis zu € 120.000,00) umfasste keinen expliziten Personalkostenanteil. In den weiterführenden
Erläuterungen der Vorlage des Referates für Allgemeine Finanzverwaltung und Beteiligungen der MA IV ist jedoch das Stundenausmaß für die
Gemeinwesenarbeit mit etwa 25 Wochenstunden beziffert worden.
Mit Beschluss des Stadtsenates vom 18.12.2019 wurden insgesamt zusätzlich 40 Wochenstunden für die Standorte Wilten, Bienerstraße und
Reichenau beschlossen. In der Amtsvorlage wurden diese 40 Wochenstunden als ein Vollzeitäquivalent angegeben.
Für das Stadtteilzentrum Wilten ist mit obigen Stadtsenatsbeschluss der
bestehende Dienstposten von 30 Wochenstunden (laut den weiterführenden Erklärungen der Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat) um einen zusätzlichen Dienstposten im Ausmaß von 20 Wochenstunden ergänzt worden. Insgesamt waren somit 50 Arbeitsstunden pro
Woche für den Standort Wilten disponiert.
Die Einschau hinsichtlich des wöchentlichen Stundenausmaßes der
Dienstnehmer*innen zeigte, dass mit Jänner 2017 eine Dienstnehmerin
mit 25 Wochenstunden eingestellt und dem Stadtteilzentrum Wilten als
Koordinatorin zugeteilt wurde. Im Zeitraum bis 2020 änderte sich hierbei
das wöchentliche Zeitausmaß mehrmals. Ab 01.01.2019 wurde laut den
vorliegenden Aufzeichnungen dem Wunsch der Dienstnehmerin entsprochen und das Dienstausmaß auf 30 Wochenstunden erhöht. Eine
weitere Aufstockung des Dienstausmaßes auf insgesamt 32 Wochenstunden wurde ab 01.09.2019 von der Dienstgeberin genehmigt.
Ab 07.01.2020 wurde eine weitere Arbeitnehmerin für das Stadtteilzentrum Wilten als Stadtteilkoordinatorin für 20 Wochenstunden eingestellt.
Für die Gemeinwesenarbeit waren im Stadtteilzentrum Wilten somit in
Summe Dienstnehmer*innen mit 52 Wochenstunden angestellt.
Ab 01.11.2020 wurde auch bei der zuletzt eingestellten Koordinatorin
eine Ausweitung des Zeitausmaßes seitens der ISD genehmigt. Konkret
wurde von 20 auf 24 Wochenstunden aufgestockt, womit in Summe der
Standort Wilten mit 56 Wochenstunden verteilt auf zwei Dienstnehmer*innen ausgestattet worden ist.
Die im Gemeinderat vom 18.12.2019 beschlossenen 50 Wochenstunden
für das Stadtteilzentrum Wilten wurden daher bereits im Jänner 2020
geringfügig überschritten.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-02756/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

14