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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.105

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Aus den vorliegenden Prüfungsunterlagen war für die Kontrollabteilung
ersichtlich, dass laut den Arbeitszeitaufzeichnungen eine Dienstnehmerin ab September 2018 im Rahmen des Stadtteilbüros Bienerstraße tätig
wurde. Dabei handelte es sich um eine Dienstnehmerin, die bereits im
Unternehmen (als Sozialarbeiterin) tätig war.
Zum Zeitpunkt, als die Dienstnehmerin dem Stadtteilbüro Bienerstraße
zugeteilt wurde, betrug ihr vertraglicher Arbeitsumfang 30 Wochenstunden. Ab 01.09.2019 wurde eine Erhöhung von 30 auf 38 Arbeitsstunden
pro Woche (somit die entsprechende Normalarbeitszeit laut geltendem
Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich – kurz SWÖ-KV) zwischen der Dienstnehmerin und der ISD festgelegt. Entsprechend den
Zeitaufzeichnungen – sowie laut Nachfrage der Kontrollabteilung – war
die Angestellte bis Ende September 2020 – dem Stadtteilbüro Bienerstraße zugewiesen und wechselte anschließend wiederum innerhalb des
Unternehmens.
Mit 01.10.2020 übernahm die Agenden des Stadtteilbüros Bienerstraße
daher eine weitere – wiederum bereits im Unternehmen tätige – Sozialarbeiterin in einem Ausmaß von 32 Wochenstunden.
Personalkosten

Die Kontrollabteilung bezog sich auch bei diesem Standort wiederum auf
die Lohnkonten der zugeteilten Dienstnehmer*innen, um die jährlichen
Personalkosten zu erheben bzw. darzustellen.
7.1.3 Sonstige betriebliche Aufwände - Mietkosten

Mietkosten als
wesentlichster
Bestandteil der
sonstigen betrieblichen
Aufwände

In Bezug auf das Stadtteilbüro Bienerstraße sind in den sonstigen betrieblichen Aufwänden (Kontenklasse 7) die folgenden Miet- und Gebäudeinstandhaltungskosten enthalten:

Mietvertrag
„Stadtteilbüro“

Unter dem Titel „Stadtteilbüro“ wurde am 24.07.2018 zwischen der IIG
KG und der ISD ein Mietvertrag für ein insgesamt (nur) 38,76 m² großes
Geschäftslokal in dem von der IIG KG neu errichteten
(Wohnbau-)Objekt Bienerstraße 10 unterzeichnet.
Das Mietobjekt besteht lediglich aus Flächen für Büro, Vorraum und WC,
was sich letztlich auch in der Benennung mit „Stadtteilbüro Bienerstraße“
widerspiegelt.
Das Mietverhältnis begann am 01.11.2018 und wurde befristet bis
31.10.2028 abgeschlossen.

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Zl. KA-02756/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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