Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.112

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Erlössituation
STZ Höttinger Au

Seit Oktober 2020 konnten die Räumlichkeiten des Stadtteilzentrums
Höttinger Au durch die Wohnbevölkerung in Anspruch genommen werden, Erlöse aus der Vermietung von Räumlichkeiten wurden bis Jahresende 2020 COVID-19-bedingt keine lukriert.
9.1.2 Personal

Personalstand Entwicklung

Mit 14.09.2020 wurde eine Dienstnehmerin als Koordinatorin mit dem
Dienstort Stadtteilzentrum Höttinger Au und einem wöchentlichen Stundenausmaß von 30 Wochenstunden eingestellt. Dies ist auch aus den
der Kontrollabteilung übermittelten Zeitaufzeichnungen zu entnehmen,
die ab Mitte September für den Stadtteiltreff Höttinger Au 2020 geführt
wurden.
9.1.3 Mietkosten

Stadtteiltreff
Höttinger-Au

Der Stadtteiltreff Höttinger-Au befindet sich am Standort des so genannten „Haus im Leben“ (Bauteil 2) mit der Liegenschaftsadresse
Daneygasse 1.
An diesem Standort wurde von einer gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft mit Sitz in Wien ein Wohn- und Sozialbauprojekt verwirklicht. Dabei wurden Flächen für barrierefreie Mietwohnungen, eine betreute
Wohngemeinschaft, eine Arztpraxis, ein tages-therapeutisches Zentrum
für Senioren mit psychischen Erkrankungen, Büro- und Gewerbeflächen,
eine Tiefgarage sowie ein Stadtteilzentrum errichtet.

Mietvertrag zwischen
„Drittem“ und der ISD

Im Bereich der von der Kontrollabteilung überprüften Stadtteilzentren ist
der nunmehrige Stadtteiltreff Höttinger-Au aus Sicht des ISD-Mietvertragspartners der einzige Fall, bei dem eine Anmietung eben nicht von
der IIG KG, sondern von einem Dritten (außerhalb des Einflussbereichs
der Stadt Innsbruck) erfolgt.
Der allseits unterfertigte Mietvertrag datiert vom 18.08.2020. Der Mietgegenstand weist insgesamt eine Nutzfläche von 164,81 m² auf und besteht aus einer Büroräumlichkeit, Gang, WCs, offene Küche und einem
ca. 85 m² großen Veranstaltungsraum (mittels mobiler Trennwand in
zwei kleinere Räume mit 55 m² und 30 m² abteilbar).
Der Mietvertragsabschluss erfolgte auf unbestimmte Zeit (mit dreijährigem Kündigungsverzicht für die ISD als Mieterin). Erstmals gelangte am
01.09.2020 ein Mietzins zur Vorschreibung.

Mietzins

Der mittels dieser ersten Mietzinsvorschreibung von der Vermieterin eingeforderte Mietzins belief sich auf einen Betrag von (netto) € 2.111,12
und setzte sich im Detail wie folgt zusammen:

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-02756/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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