Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.149

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Die offensichtlich endgültige Schließung der Eingangstüre stellt selbstverständlich einer be­
sonderen Erschwernis für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung dar. Die Schließung
der Eingangstüre ist daher schon aus Gründen der Barrierefreiheit absolut nicht nachvoll­
ziehbar. Ein Umweg für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung zu den jeweiligen
Dienststellen, aber auch Büros der Gemeinderatsfraktionen bzw. zum Büro des Bürgermeis­
ters von ca. 250m ausgehend von der Maria-Theresien-Straße ist nachweisbar.
Letztendlich muss man sich die Frage stellen, warum die Eingangst_ür überhaupt gesperrt
bleibt, sind doch auch die Büros der jeweiligen Gemeinderatsfraktionen bzw. das Bürger­
meisterbüro nur über den Eingang beim Bürgerservice für Bürgerinnen und Bürger generell
ebenso erschwert erreichbar.
Die Sperre der Eingangstür ist daher in Bezug auf die Barrierefreiheit, Kundenfreundlichkeit
und Bürgernähe kontraproduktiv.

Für die Gemeinderatsfraktion Gerechtes lnsnbruck
Gerald Depaoli, Gemeinderat