Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.165

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(zu Punkt 51.3)

NEOS Innsbruck JS 23.07.2021

Stadtmagistrat lnnsbruc~
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Geschäftss!elle für Gemeinderat und Stadtsenat

INNSBRUCK

ANTRAG
Kundmachung bei Änderungen von
Bebauungs- und Flächenwidmungsplänen

Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Kundmachung aufgelegter Bebauungs- und Flächenwidmungsplanentwürfe wird
dahingehend ergänzt, dass die davon betroffenen Bürger_innen (z.B. Anrainer_innen,
Eigentümer_innen) rechtzeitig, in Form eines Informationsschreibens, über die Auflagen direkt
informiert werden . Dieses Informationsschreiben wird entweder adressiert oder als Postwurf
zugestellt. Diese Änderung soll die bestehende öffentliche Kundmachung an der Amtstafel und
in "Innsbruck informiert" ergänzen.

Begründung
Die gesetzeskonforme öffentliche Kundmachung von Auflagen zur Änderung von Bebauungs- oder
Flächenwidmungsplänen erfolgt in Innsbruck an der Amtstafel, online und in " Innsbruck informiert".
Damit wird der geltenden Rechtslage zur Veröffentlichung zwar entsprochen, jedoch erreichen wir damit
oft nicht die eigentlich betroffenen Personen oder erreichen sie nicht rechtzeitig.
Mehrere Rückmeldungen aus der Bevölkerung haben uns erreicht, in denen es genau um eine verbesserte
Kommunikation mit den Bürger_innen in diesem Bereich geht. Als Beispiel dient u.a. die Stadt Wien.
Dort werden betroffene Anrainer_innen über einen Postwurf, über die Auflage von Bebauungsplan- und
Flächenwidmungsplanänderungen informiert. Dieses direkte Informationsangebot wäre ein Plus an
direkter Kommunikation mit den Bürger_innen und eine echte Serviceleistung.

Bedeckungsvorschlag: Einsparungen die durch eine Änderungen bei der Papierqualität und dem Druck
von "Innsbruck informiert" entstehen werden .

NEOS Innsbruck - Kaiserjägerstraße 1 - 6020 Innsbruck I innsbruck@neos .eu
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