Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.173

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(zu Punkt 51.8)

Gemeinderatsfr:aktion Gerechtes Innsbruck
Rathaus - Maria-Theresien-Straße 18
A - 6020 Innsbruck
office@gerechtes-innsbruck.at

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

Bürgermeister Georg Willi
im Hause

21 Juli 1~1

0
-r6/L~~9.2

4"

Geskäftsslelle für Gemeindera und filsenat

Innsbruck - 23072021

Antrag
Der Gemeinderat möge beschließen,
gemeinderätliche Anträge können vom Bürgermeister nur mittels einer schriftlichen
Stellungnahme der Magistratsdirektion bzw. einer zertifizierten Rechtsmeinung
zurückgewiesen werden. Die Gründe für eine Zurückweisung eines Antrages sind dem
Antragsteller 24 Stunden vor der Zurückweisung des Antrages sei es im Gemeinderat
bzw. Stadtsenat schriftlich zur Vorinformation zu übermitteln. Das lnnsbrucker
Stadtrecht bzw. die Geschäftsordnung des lnnsbrucker Gemeinderates wird novelliert,
und den dementsprechenden demokratischen Prozessen zugeführt.
Begründung:
Immer wieder kommt es im lnnsbrucker Gemeinderat zu vermeintlich willkürlichen
Zurückweisungen von Anträgen durch den Bürgermeister. Eine rechtliche Abwägung bzw.
Prüfung der Rechtslage der Zurückweisung ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Im
Falle von Protesten gegen nicht nachvollziehbare Zurückweisungen von gemeinderätlichen
Anträgen, argumentiert der Bürgermeister immer wieder mit dem Argument, man könne sich
ja an die Aufsichtsbehörde wenden. Eine nachvollziehbare Rechtsmeinung des
Bürgermeisters liegt meist nicht vor. Im Gegenteil, der Bürgermeister nützt das Stadtrecht
dahingehend aus, dass er sich, wie zuletzt bei der Sondersitzung am 15. Juli 2021, eine
nicht zertifizierte Rechtsmeinung "zusammenbastelt", und aufgrund dieser Rechtsmeinung
nicht nur die Aufsichtsbehörde bemüht werden, sondern auch eine neuerliche Sitzung des
Gemeinderates einberufen musste, um über den Antrag "Erstellung eines Doppelbudgets
2022&2023 abstimme·n zu können .
Die Novellierung der jeweiligen städtischen Rechtsvorschriften diesbezüglich ist daher aus
gegebem Anlass mehr als überfällig. Dies sollte im Sinne des Bürgermeisters, des
Gemeinderates und somit der Stadt Innsbruck sein.

Für die Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Gerald Depaoli, Gemeinderat