Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.181

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Weiterführende Erklärung
In der Sitzung des Gemeinderates am 15.07.2021 hat GR Lukovic beiliegenden dringenden
Antrag eingebracht:
"Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Bürgermeister möge an die IKB herantreten und diese mit der Erstellung von Planszenarien zum Ausbau des LWL-Netzes in Innsbruck in Händen der IKB beauftragen. Als Zielvorgabe wird eine Durchdringungsquote von 90 % der Innsbrucker Haushalte nach der jeweils
anschließend spezifizierten Anschlussqualität bis zum Jahr 2030 festgesetzt. Die Planszenarien sollen dabei vor allem darstellen, welche jährlichen und akkumulierten Kosten jeweils für
ein Erreichen der Zielvorgaben nach den folgenden Anschlussqualitäten durch neue Verlegungen und Aufrüstungen in bestehenden Altbauten aufgewandt werden müssten:
1. Fiber to the neighborhood (Anschlusspunkt >100 Meter vom Wohngebäude entfernt)
2. Fiber to the curb (Anschlusspunkt 100-10 Meter vom Wohngebäude entfernt)
3. Fiber to the building (Anschlusspunkt 10-0 Meter vom Wohngebäude entfernt)
4. Fiber to the home (Anschlusspunkt in der Wohnung)
5. Fiber to the desk (Anschlusspunkte in den Zimmern der Wohnung)
6. Mischung der oben beschriebenen Anschlussqualitäten
Darüber hinaus sollen auch die bürokratischen Umstände der LWL-Verlegung in der Stadt
dargelegt werden und Vorschläge gemacht werden, wie eine schnellere Verlegung vereinfacht
werden könnte.
Mit diesem Beschluss bekennt sich der Gemeinderat zum weiteren und verstärkten Ausbau
des LWL-Netzes in Innsbruck."
Dem Antrag wurde die Dringlichkeit zuerkannt und er wurde in der Sitzung des Gemeinderates
am 15.07.2021 dem Inhalt nach angenommen.
Die IKB bedankt sich als Reaktion auf die Weiterleitung des Anliegens durch Bgm. Willi in
ihrem Schreiben vom 03.08.2021 zunächst für die im Antrag enthaltene Zielvorgabe, bis zum
Jahr 2030 eine LWL-Durchdringungsquote von 90 % der Innsbrucker Haushalte zu erreichen.
Dieser Wunsch des Gemeinderates wird, so weit möglich, gerne in die Planungen aufgenommen. Die IKB steht dem Ansinnen grundsätzlich positiv gegenüber.
Eine Vorlage der Pläne ist jedoch aus aktienrechtlicher Sicht und aus Wettbewerbsgründen
nicht möglich. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass in den Geschäfts- und
Nachhaltigkeitsberichten der IKB öffentliche Informationen zur Verfügung stehen. Die
Überlegungen der IKB können auf Seite 41 des Nachhaltigkeitsberichtes nachgelesen
werden:

https://www.ikb.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/IKB_Allgemein/Geschaeftsberichte_Zahlenspiegel/geschaeftsbericht_2020.pdf
Die IKB verbleibt mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme.

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