Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf
- S.13
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IV 1414021/2021
Vermögensverwertungen der Landeshauptstadt und ihrer Beteiligungen in den Finanzjahren 2022
und 2023, Grundsatzbeschluss
Bgm. Willi: In der gestrigen Sitzung des
Stadtsenates gab es zu diesem Punkt keine
Beschlussfassung. Dazu möchte ich Folgendes verlesen:
"Zum Punkt Vermögensverwertungen
möchte ich anmerken, dass gemäß § 54
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) ich verpflichtet bin, den Haushalt nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
vorzulegen, um die Liquidität der Stadt einschließlich der Finanzierung der Investitionen sicherzustellen.
Daher wurden von mir für den Haushalt
2022 und 2023 wie auch schon in der Mittelfristplanung früher vorgesehen, was der Gemeinderat beschlossen hat, Einzahlungen
aus der Investitionstätigkeit = Vermögensverwertungen im Ausmaß von € 30,5 Mio.
im Jahr 2022 und € 20,5 Mio. im Jahr 2023
als erwartbare Einnahmen veranschlagt.
Da gestern im Stadtsenat kein entsprechender Beschluss gefasst wurde, kann ich nicht
erwarten, dass in Hinkunft die entsprechenden Beschlüsse in den Stadtgremien gefasst werden. Damit muss ich ein entsprechend angepasstes und schlankes Budget
für die beiden kommenden Jahre erarbeiten
und vorlegen. Das bedeutet Kürzungen bei
allen Ressortzuständigen im operativen und
auch im investiven Bereich.
Von den insgesamt beabsichtigten
€ 30,5 Mio. im Jahr 2022 kann ich nach den
ersten Erhebungen und den vorgelegten
Budgetanmeldungen noch rund € 9,6 Mio.
durch Darlehen im investiven Bereich abdecken. Im operativen Bereich ergibt sich
dadurch aber noch immer eine Lücke von
rund € 15,5 Mio., die ich nicht bedecken
kann. Die weitere Lücke von rund € 5 Mio.
ist der Erfahrung nach durch Minderausgaben im Haushaltsvollzug durchaus einspielbar.
Unabhängig davon habe ich, wie schon im
Stadtsenat berichtet, die Mag.-Abt. IV, Fi-
GR-Sitzung 13.10.2021
nanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, unter Beiziehung von ExpertInnen beauftragt, trotzdem die erforderlichen Prüfungen für mögliche Finanzmittelaufbringungen
aus Verwertungen in den kommenden zwei
Budgetjahren vorzunehmen. Dies gebietet
schon die kaufmännische Vorsicht. Insgesamt sind durch die zusätzlich notwendigen
Darlehen zukünftig auch Tilgungen und Zinsen verbunden, die die Stadt auf längere
Sicht stemmen muss.
Ich verweise dabei auf das endfällige Darlehen von der Europäischen Investitionsbank
im Jahr 2033 in Höhe von rund € 35 Mio. für
die Straßenbahn, für die ich auch zeitgerecht Überlegungen anstellen muss.
Ich ersuche daher alle GemeinderätInnen,
dass wir hier einen konstruktiven Weg finden. Ich ersuche die Klubobleute, die Ressortführenden und den Vorsitzenden des
Ausschusses für Finanzen, Subventionen
und Beteiligungen, GR Mag. Stoll, dass wir
am Beginn der Mittagspause zusammentreffen, um diese Frage zu besprechen.
Wenn hier keine Lösung möglich ist, muss
die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung, bis zum 22.10.2021
- das ist der Tag, an dem das Budget aufgelegt werden muss - die entsprechenden
Kürzungen im operativen und investiven Bereich vornehmen."
l)
Neugestaltung Bozner Platz, offener,
einstufiger Realisierungswettbewerb,
Wettbewerbsergebnis und Planungsauftrag (gemäß § 29 {7} des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck
{IStR} 1975)
o)
Reisebus-Leitsystem Innsbruck, Ergebnis der Machbarkeitsstudie - Grundsatzbeschluss (gemäß § 29 {7} des
Stadtrechtes der Landeshauptstadt
Innsbruck {IStR} 1975)
Hat jemand gegen die Tagesordnungspunkte bzw. zu den Änderungen zur Tagesordnung einen Einwand?
GR Onay: Herr Bürgermeister, zum
Punkt 8. o) - Reisebus-Leitsystem Innsbruck, haben wir aus den Medien verschiedene Aussagen vernommen. Auf der einen