Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf

- S.62

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GRin Mag.a Lutz referiert den Antrag des
Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 29.09.2021:
42.

Verkehrsmaßnahmen

42.1

MagIbk/35464/SV-DVO/1
Canisiusweg; Verordnung einer
Kindergartenzubringerzone und
einer dadurch notwendigen Abänderung der bestehenden Kurzparkzone

GRin Mag.a Lutz: Es geht hier um den Canisiusweg in Arzl. Auf Höhe des Friedhofs
ist vorübergehend der Kindergarten untergebracht, weil im ursprünglichen Gebäude
renoviert wird. Aufgrund dessen braucht es
eine Kindergarten-Zubringer-Zone.
In diesem Bereich besteht eine gebührenfreie Kurzparkzone. Von 07:00 Uhr bis
09:00 Uhr soll ein Halte- und Parkverbot
eingeführt werden, um diesen KindergartenZubringer zu ermöglichen. Somit fallen die
DauerparkerInnen, oder die, die über Nacht
dort stehen, weg. Der Bereich kann dann in
der Zeit von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr genutzt werden. Von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
besteht dann westlich und östlich des Friedhofs ganz normal die gebührenfreie Kurzparkzone.
Beschluss (einstimmig):
Die beantragte Verkehrsmaßnahme des
Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 29.09.2021 wird gemäß Beilage
genehmigt.
Bgm.-Stellv. Lassenberger unterbricht um
13:00 Uhr die Sitzung für die Mittagspause.
Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit
werden die Beratungen um 14:40 Uhr wieder fortgesetzt.
Bgm. Willi übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Lassenberger.

GR-Sitzung 13.10.2021

Zu Punkt 12.
Gemeinderätlicher Ausschuss für
Digitalisierung, Bestellung,
Festsetzung der Anzahl sowie
Wahl der Mitglieder (Ersatz)
Bgm. Willi: Ich darf bekannt geben, dass
sich der Ausschuss für Digitalisierung konstituiert hat. Als Ausschussvorsitzender
wurde GR Mag. Krackl und als sein Stellvertreter GR Lukovic, BA MA MA bestellt.
Ich wünsche dem neuen Ausschuss alles
Gute!
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 27.09.2021:
43.

MagIbk/36699/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B42, Wilten, Bereich
zwischen Franz-Fischer-Straße,
Neuhauserstraße, Egger-LienzStraße, Sonnenburgstraße und
Andreas-Hofer-Straße (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 85/ai), gemäß § 56 Abs. 1 und
2 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.09.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. WI-B42, Wilten, Bereich zwischen
Franz-Fischer-Straße, Neuhauserstraße,
Egger-Lienz-Straße, Sonnenburgstraße und
Andreas-Hofer-Straße (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 85/ai), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird beschlossen.