Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf

- S.93

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GR Buchacher: Ich habe mit dem Antrag
von GR Kaufmann kein Problem. In diesem
Stadtteil leben nicht wenig Leute und daher
sollten diese auch in die Überlegungen eingebunden werden. Daher möchte ich hier
gleich einbringen, dass für mich eine Zustimmung ohne Einbindung der Bevölkerung überhaupt nicht in Frage kommt.
StRin Mag.a Schwarzl: Lieber GR Buchacher, unabhängig von dem Antrag zur Erläuterung des Prozederes möchte ich noch
etwas ausführen: Seit Jahren, auch schon
bei meinen VorgängerInnen als Mobilitätsverantwortliche, ist es immer so, wenn irgendwo eine neue Kurzparkzone oder
Parkstraße eingeführt wird, findet eine Informationsveranstaltungen für die Menschen
vor Ort statt.
Ich gehe davon aus, dass GR Kaufmann
eine Parkstraßenregelung meint, wie es in
peripheren Gebieten bereits der Fall ist.
Man bezahlt für den ganzen Tag, wie es im
Westen der Stadt Innsbruck der Fall ist. Im
Zentrum besteht eine andere Regelung.
Wir haben im Olympischen Dorf mit dem
Mehrzwecksaal ein ideales Gebäude, wo
wir die gesamten Pläne zeigen können. Der
Antrag von GR Kaufmann auf Prüfung steht,
was wir auch machen werden. Das Ergebnis werden wir dann vorliegen haben. Anschließend ist auch die Bevölkerung miteinzubeziehen. Die SPÖ hat im Olympischen
Dorf eine Umfrage gestartet, in der das
Thema Parken behandelt wurde. Das habe
ich aber nur im Rahmen der sozialen Medien mitbekommen.
GR Buchacher: Die Ausführungen von StRin
Mag.a Schwarzl entsprechen genau meiner
Intention. Ich habe nichts gegen Informationsveranstaltungen, wenn dort über Tatsachen berichtet wird. Aber, das ist genau
das, was ich nicht meine. Jede/r weiß, was
ich anspreche, wenn ich die Einbindung der
Bevölkerung fordere. Das heißt nicht, dass
in einer Informationsveranstaltung erläutert
wird, in welchem Bereich eine Parkzone
kommt.
GR Depaoli: Was von Seiten der Innsbrucker Grünen unter BürgerInnenbeteiligung
verstanden wird, ist hinlänglich bekannt. Bei
einer Informationsveranstaltung kommen
ein paar Leute zu Wort, die der gleichen

GR-Sitzung 13.10.2021

Meinung sind, und dann wird daraus geschlossen, dass es die Bevölkerung in dem
Stadtteil so will.
Unter BürgerInnenbeteiligung verstehen wir
etwas Anderes, nämlich, dass die BürgerInnen befragt und die Antworten transparent
ausgewertet werden. Im Stadtpark Rapoldi
wurden alle Maßnahmen so gesetzt, wie
dies die BürgerInnen wollten, aber ich
konnte nirgends erfahren, wie viele Leute
daran beteiligt waren. Die Unterlagen verschwinden wahrscheinlich in irgendeiner
Altpapierkiste.
Wenn man sich schon die BürgerInnenbeteiligung auf die Fahnen heftet, dann muss
sie transparent und nachvollziehbar sein.
Ich nenne jetzt nur das Beispiel mit der Boccia-Bahn im Stadtpark Rapoldi. Viele haben
sich bei uns gemeldet, dass der BocciaPlatz erhalten werden soll. Was ist passiert?
Der Platz ist verschwunden und ein Radweg
wurde geplant.
Niemand kann uns sagen, wie viele Personen sich für den Erhalt des Boccia-Platzes
ausgesprochen haben. Wir haben nur erfragen können, dass angeblich kein großes Interesse daran bestand.
Wenn die Mobilitätsstadträtin zukünftig eine
BürgerInnenbeteiligung abhält, bitte ich darum, diese transparent zu gestalten, damit
wir sehen, wie viele BürgerInnen aus dem
Stadtteil beteiligt waren und welche Meinungen dargelegt wurden. Jede/r kann dann
nachvollziehen, welche Wünsche die BürgerInnen geäußert haben. Alles, was bis jetzt
als BürgerInnenbeteiligung betitelt wurde,
war für niemanden nachvollziehbar bzw. intransparent. Das könnte man ändern, dann
werden wir auch sagen, dass etwas eine
tolle Idee war, die den Wünschen der BürgerInnen entspricht. Es erscheint uns so,
dass die BürgerInnen letztendlich jene Maßnahmen haben wollten, die die grüne Fraktion schon lange in der Schublade hatte. So
war es in dem Fall auch.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von FPÖ, 7 Stimmen; gegen GERECHT,
1 Stimme):
Der von GR Kaufmann und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 15.07.2021 eingebrachte Antrag wird
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.