Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf
- S.140
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„Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ ein Fruchtgenussrecht in Bezug auf bestimmte Räumlichkeiten und Außenanlagen eingeräumt hat. Die Statuten sind daher um diese Unstimmigkeit zu berichtigen.
In seiner Stellungnahme teilte der Verein dazu mit, dass der Empfehlung der Kontrollabteilung entsprochen werde und die Statuten bei der
nächsten Präsidiumssitzung angepasst werden.
Im Hinblick auf die gemäß den Bestimmungen der Bundesabgabenordnung geregelte Gemeinnützigkeit und damit einhergehende
Steuerbegünstigung (Körperschaftsteuer) gilt vom Verein zu klären, ob
das „Einheben von Eintrittsgeldern“ in den „Erträgnisse aus Veranstaltungen und vereinseigenen Unternehmungen“ subsumiert werden
kann, ansonsten die Statuten auch um diesen Punkt zu aktualisieren
sind. Denn nach Meinung der Kontrollabteilung müssen grundsätzlich
die ideellen Mittel (Vereinszweck) und die materiellen Mittel (Verwirklichung des Vereinszweckes) mit den Statuten übereinstimmen und gedeckt sein.
Dazu teilte der Verein mit, dass die Empfehlung zu Kenntnis genommen
werde.
Mitgliedschaft
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch die Generalversammlung
festgesetzt. Der Jahresmitgliedsbeitrag belief sich seit dem Jahr 2008
auf € 5,0 Tsd. Zum Prüfungszeitpunkt hatte der Verein insgesamt 12
Mitglieder und 5 Ehrenmitglieder.
Organe
Gemäß Vereinsgesetz haben Statuten „jedenfalls Organe zur gemeinsamen Willensbildung der Vereinsmitglieder (Mitgliederversammlung)
sowie zur Führung der Vereinsgeschäfte und zur Vertretung des Vereins nach außen (Leitungsorgan) vorzusehen“. Insofern zeigte die Einschau, dass als Vereinsorgane die Generalversammlung, das Präsidium, die Rechnungsprüfer und das Schiedsgericht installiert sind.
Beschlüsse
Generalversammlung –
Empfehlung
Im Allgemeinen wird die Generalversammlung als das „oberste“ Willensbildungsorgan des Vereins gesehen und soll daher zur Entscheidung über „Grundlagengeschäfte“ berufen sein. Dies trifft vor allem die
Neufassung bzw. Änderung der Statuten und damit all jene Fragen, die
in den Statuten geregelt sind, die Bestellung von Vereinsorganen oder
die Auflösung des Vereins. Über Anträge auf Änderung der Satzung
und Auflösung des Vereins sind die Beschlüsse mit Zweidrittelmehrheit
zu fassen, die sonstigen Beschlüsse kommen mit absoluter Mehrheit
der abgegebenen Stimmen zustande.
Wie die Durchsicht der Prüfungsunterlagen zeigte, hat die Generalversammlung im Jahr 2020 die ihr übertragenen Agenden wahrgenommen
und in ihrer Sitzung am 23.07. den Wirtschaftsplan 2021 sowie die Änderungen der Statuten einstimmig genehmigt. Eine explizite Beschlussfassung betreffend die Genehmigung der Jahresrechnung und den Tätigkeitsbericht 2019 sowie den Bericht der Rechnungsprüfer war dem
gegenständlichen Protokoll (wie auch in den Vorjahresprotokollen) nicht
zu entnehmen.
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Zl. KA-15246/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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