Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf
- S.173
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Die Kontrollabteilung empfahl, grundsätzlich keine Vorgriffe auf spätere
Urlaubsansprüche zu genehmigen, sofern nicht außerordentliche bzw.
zwingende Gründe dafürsprechen.
Der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ nahm in der schriftlichen Stellungnahme des Anhörungsverfahrens die Empfehlung zur Kenntnis.
4.6 Personalrückstellungen
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Allgemein
Die Personalrückstellungen für Urlaub sowie Abfertigungen und Pensionen im Jahr 2018 von rd. € 2,3 Mio. entsprechen rd. 70 % der Bilanzsumme von rd. € 3,3 Mio. Im Jahr 2019 machen die genannten Rückstellungen rd. 72 % (oder € 2,3 Mio.) der Bilanzsumme (rd. € 3,2 Mio.)
aus, wobei in beiden Jahren die Pensionsrückstellung mit jeweils rd. 55
% der Bilanzsumme die größte Position darstellt.
Urlaubsrückstellungen –
Empfehlung
Die Einschau der Kontrollabteilung zeigte, dass bei der Berechnung der
Rückstellung für nicht konsumierte Urlaube als Basis der letzte Monatsbezug sowie die jeweilige Sonderzahlung herangezogen wurden. Der
Monatsteiler wurde mit 22 Tagen festgesetzt. Ohne auf weitere Berechnungsvorschriften einzugehen (bspw. Überschreitung der SV-Höchstbemessungsgrundlage, Dienstnehmer ab vollendetem 60. Lebensjahr)
erwähnt die Kontrollabteilung, dass auf den vorliegenden Berechnungslisten für die Urlaubsrückstellung des Jahres 2017 ein Wert von €
80.557,38 ausgewiesen wurde. Für jene der Jahre 2019 u. 2018 wurden (laut den übermittelten Listen) Rückstellungen für nicht konsumierte Urlaube in der Höhe von € 49.688,90 (2018) und € 52.438,39
(2019) berechnet.
Darüber hinaus war für die Kontrollabteilung ersichtlich, dass der oben
erwähnte Urlaubsvorgriff nicht berücksichtigt worden war. Urlaubsvorgriffe sind jedoch wie Rückstellungen zu berechnen und als Minderung
der Rückstellung zu behandeln.
Die Kontrollabteilung empfiehlt daher, künftig (etwaige) Urlaubsvorgriffe
bei der Berechnung der nicht konsumierten Urlaube zu berücksichtigen.
Der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ nahm in der schriftlichen Stellungnahme des Anhörungsverfahrens die Empfehlung zur Kenntnis.
Abfertigungsrückstellung –
Empfehlung
Grundsätzlich war festzuhalten, dass die Berechnung der Abfertigungsrückstellung nicht bei sämtlichen Dienstnehmern zum Tragen kommt.
Alle ab 01.01.2003 begonnenen Arbeitsverhältnisse sind dem Geltungsbereich des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes (BMSVG) unterworfen.
Arbeitsverhältnisse, die vor dem 01.01.2003 eingegangen wurden, unterliegen damit noch dem alten Abfertigungsrecht (Angestelltengesetz,
Arbeiterabfertigungsgesetz), wobei die Abfertigungsansprüche – in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit – der Bediensteten ermittelt
werden und Abfertigungsätze bis zu 12 Monatsentgelte vorsehen.
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Zl. KA-15246/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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