Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf

- S.205

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Unter Eigenveranstaltungen waren jene Versammlungen, Zusammenkünfte, Meetings etc., die von den Stadtteilkoordinator*innen initiiert und
realisiert bzw. organisiert worden sind, zu verstehen.
Erlössituation
STZ Wilten

Auf Basis der von der ISD vorgelegten statistischen Auswertungen hat
die Kontrollabteilung nachstehend die Anzahl der seit März 2017 bis einschließlich Dezember 2020 im Stadtteilzentrum Wilten durchgeführten
Eigenveranstaltungen (EV) und Fremdveranstaltungen (FV) sowie die
Anzahl (AZ) der Veranstaltungen und zugehörigen Teilnehmer*innen
(TIn) wiedergegeben:
2020
AZ

2019
TIn

AZ

2018
Tin

2017

AZ

Tin

AZ

1

TIn

EV

36

204

42

435

88

1.160

58

1.160

FV

477

5.773

1.086

14.057

873

10.132

465

6.091

Summe

513

5.977

1.128

14.492

961

11.292

523

7.251

1

1

Die Anzahl der „Veranstaltungen ohne Geldfluss“ (VoG) und „Veranstaltungen mit Geldfluss“ (VmG) sowie das jeweilige Verhältnis zur Summe
aller Fremdveranstaltungen des Stadtteilzentrums Wilten zeigt folgende
Aufstellung:
FV

2020
AZ

2019
in %

AZ

2018
in %

AZ

2017
in %

AZ

1

in %

VoG

433

90,78

973

89,59

759

86,94

404

86,88

VmG

44

9,22

113

10,41

114

13,06

61

13,12

Summe

477

100,00

1.086

100,00

873

100,00

465

100,00

Die Höhe der Erlöse aus der Vermietung von Räumlichkeiten belief sich
auf gesamt € 1.371,66 im Jahr 2020, auf gesamt € 3.689,98 im Jahr
2019, auf gesamt € 3.663,31 im Jahr 2018 sowie auf gesamt € 2.214,96
im Jahr 2017. Wie aus den Tabellen hervorgeht, wurden die Räumlichkeiten im genannten Zeitraum vorwiegend unentgeltlich zur Verfügung
gestellt und beliefen sich die Mieterlöse der geprüften Jahre (nur) auf
rd. 0,98 %, 2,89 %, 2,53 % bzw. 1,83 % der für das betreffende Stadtteilzentrum ermittelten betrieblichen Erlöse.
Darüber hinausgehende Berechnungen der Kontrollabteilung haben ergeben, dass die in Rede stehenden Räumlichkeiten im Jahr 2020 lediglich (COVID-19-bedingt) insgesamt 205,75 Stunden von möglichen
4.900 Stunden (Wochentage im Jahr abzüglich Feiertage x Öffnungszeit) oder rd. 4,20 % entgeltlich angemietet und genutzt worden sind. Für
das Jahr 2019 hat sich aus dem Verhältnis von 553,50 zu 4.900 Stunden
eine entgeltliche Nutzung in untergeordnetem Ausmaß von 11,30 % und
für das Jahr 2018 aus der Relation von 549,50 zu 4.900 Stunden eine
solche von 11,21 % ergeben. Im Jahr 2017 lag die entgeltliche Nutzung
der Räumlichkeiten aufgrund der bekannt gegebenen Einzelbuchungsnachweise bei 332,25 Stunden oder 6,78 %.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-02756/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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