Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf
- S.226
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Im April des darauffolgenden Kalenderjahres hat der StS der Anmietung
der durch eine gemeinnützige allgemeine Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft für das Stadtteilzentrum Höttinger Au angebotenen Fläche (166,06 m²), befristet auf 10 Jahre, zugestimmt. Ebenfalls wurde in
gegenständlicher Sitzung beschlossen:
Für die aus dem Betrieb des Stadtteilzentrums entstehenden Verluste wird ein
jährlicher Zuschuss ab dem Haushaltsjahr 2019 bis zu € 55.000,00 gewährt.
Damit wurde der im Juli 2017 gefasste StS-Beschluss korrigiert und das
Personal- und Projektbudget um den seinerzeit reduzierten Betrag von
€ 10,0 Tsd. (wieder) erhöht.
Funktion
STZ Höttinger Au
Das Stadtteilzentrum Höttinger Au ging im Oktober 2020 in Betrieb. Das
betreffende Stadtteilzentrum soll ein lebendiger Treffpunkt für die Bewohner*innen, ein Ort für Ideen und Engagement, eine Informationsdrehscheibe für den Stadtteil sein, indem auch Aufgaben der Stadtteilkoordination und Vernetzung übernommen werden.
9.1 Kostenrechnungsdaten ISD
Keine separaten
Kostenrechnungsdaten für das
STZ Höttinger-Au
Wie bereits erwähnt, wurde in der ISD-Kostenrechnung für das Stadtteilzentrum Höttinger-Au keine separate Kostenstelle mehr angelegt. Dies
insbesondere aus dem Grund, da zum Zeitpunkt der Eröffnung des
Stadtteilzentrums bereits von der neuen stadtteilbezogenen Organisationsstruktur (Stadtteiltreffs) ausgegangen worden ist.
Die kostenrechnerische Abbildung des Stadtteilzentrums Höttinger-Au
erfolgt aus diesem Grund im Rahmen des Stadtteiltreffs Höttinger-Au,
welcher das (vormalige) Sozialzentrum Höttinger-Au sowie das Stadtteilzentrum Höttinger-Au beinhaltet.
Nachdem sich die Prüfung der Kontrollabteilung explizit auf die Stadtteilzentren bezieht, erachtete die Kontrollabteilung eine Abbildung der Entwicklung der Kostenstelle Stadtteiltreff Höttinger-Au als nicht zielführend.
9.1.1 Erlöse aus der Vermietung von Räumlichkeiten
Raumsituation
STZ Höttinger Au
Im Stadtteilzentrum Höttinger Au stand ein 85 m² großer Raum zur Verfügung, welcher sich wiederum in zwei Räume (55 m² und 30 m²) teilen
ließ. Die angesprochene Räumlichkeit war für Gruppen und Initiativen
vorgesehen, die „diesen mit einem offenen Angebot für Austausch, Vernetzung und gemeinsame Aktivitäten nutzen wollen“.
Entsprechend den Regelungen für das Stadtteilzentrum Wilten konnte
auch dieser Raum von Montag bis Sonntag 08:00 - 22:00 Uhr entweder
einmalig oder periodisch genutzt werden. Ebenso war es im Rahmen
der (entgeltliche oder unentgeltliche) Anmietung möglich Stühle, Tische,
Beamer etc. (mit)zuverwenden.
Für Raumnutzungen, die offen und unentgeltlich sind, war kein Raumnutzungsentgelt, für Raumnutzungen mit Geldfluss (Eintrittsgelder, Beiträge, Spenden etc.) war ein solches in Höhe von € 8,00 pro Stunde und
maximal € 50,00 pro Tag zu leisten.
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Zl. KA-02756/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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