Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf

- S.319

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Frage 7:

Welche politische Konsequenzen hat der Bruch des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) für die politisch Verantwortlichen, welcher zur
Folge hat, dass der offene, einstufige Realisierungswettbewerb Bozner Platz
stadtrechtswidrig ausgelobt wurde?

Antwort:

Die Auslobung war nicht stadtrechtswidrig. Siehe dazu die Erläuterungen zu
Frage 1. Damit liegt auch kein Bruch des IStR 1975 vor.

Frage 8:

Warum soll der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck im Nachhinein
einen stadtrechtswidrig ausgelobten offenen, einstufigen Bozner Platz überhaupt
beschließen?

Antwort:

Die Auslobung des Realisierungswettbewerbes stellt eine öffentliche
Ausschreibung im Sinne des BVergG 2018 nach dem Bestbieterprinzip dar.
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 12.07.2012 die Durchführung
öffentlicher Ausschreibungen der Stadt Innsbruck nach den
vergaberechtlichen Bestimmungen aus Gründen der Einfachheit, Raschheit
und Zweckmäßigkeit sowie zur Kostenersparnis grundsätzlich dem
Stadtmagistrat übertragen.

Frage 9:

Können Sie ausschließen, dass sich die Mitglieder des Gemeinderates der
Landeshauptstadt Innsbruck nicht möglicherweise sogar strafbar machen
könnten, sollten sie im Nachhinein einen zumindest stadtrechtswidrig
ausgelobten, offenen, einstufigen Realisierungswettbewerb Bozner Platz
beschließen? (Ja oder nein?)

Antwort:

Ja, siehe Antwort zu Frage 8.

Frage 10:

Wenn ja, mit welcher rechtlichen Begründung können Sie zur rechtlichen
Absicherung der GemeinderätInnen ausschließen, dass sich die Mitglieder des
Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck nicht möglicherweise sogar
strafbar machen könnten, sollten sie im Nachhinein einen zumindest
stadtrechtswidrig ausgelobten, offenen, einstufigen Realisierungswettbewerb
Bozner Platz beschließen?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 8.

Frage 11:

Wenn nein, warum können Sie als Bürgermeister zur rechtlichen Absicherung der
GemeinderätInnen nicht ausschließen, dass sich die Mitglieder des
Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck möglicherweise sogar strafbar
machen könnten, sollten sie im Nachhinein einen zumindest stadtrechtswidrig
ausgelobten, offenen, einstufigen Realisierungswettbewerb Bozner Platz
beschließen?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 8.

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