Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf
- S.320
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Frage 12:
Können Sie als Bürgermeister ausschließen, dass die Mitglieder des
Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck - sollten sie im Nachhinein einen
stadtrechtswidrig ausgelobten, offenen, einstufigen Realisierungswettbewerb
Bozner Platz beschließen - einen begangenen Bruch des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) legalisieren bzw. möglicherweise sogar selbst
einen Bruch des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) begehen?
(Ja oder nein?)
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 8.
Frage 13:
Wenn ja, mit welcher stadtrechtlichen Begründung können Sie als Bürgermeister
zur stadtrechtlichen Absicherung der GemeinderätInnen ausschließen, dass die
Mitglieder des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck - sollten sie im
Nachhinein einen stadtrechtswidrig ausgelobten, offenen, einstufigen
Realisierungswettbewerb Bozner Platz beschließen - lediglich einen begangenen
Bruch des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) legalisieren, und
folglich möglicherweise sogar selbst einen Stadtrechtsbruch begehen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 8.
Frage 14:
Wenn nein, warum können Sie als Bürgermeister zur stadtrechtlichen
Absicherung der GemeinderätInnen nicht ausschließen, dass die Mitglieder des
Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck - sollten sie im Nachhinein einen
stadtrechtswidrig ausgelobten, offenen, einstufigen Realisierungswettbewerb
Bozner Platz beschließen - lediglich einen begangenen Bruch des Stadtrechtes
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) legalisieren und folglich möglicherweise
sogar selbst einen Stadtrechtsbruch begehen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 8.
Frage 15:
Wie hoch sind die Kosten für den stadtrechtswidrig ausgelobten, offenen,
einstufigen Realisierungswettbewerb Bozner Platz insgesamt? (Bitte um
detaillierte Aufstellung der Kosten!)
Antwort:
Der Realisierungswettbewerb wurde nicht stadtrechtswidrig ausgelobt.
Die Kosten für den rechtmäßig, auch nach den Bestimmungen des
Bundesvergabegesetzes und nach der Wettbewerbsordnung der
zuständigen Kammer ausgelobten Realisierungswettbewerbes gliedern sich
in Kosten für die Wettbewerbsbetreuung, die Honorare für externe Mitglieder
des Preisgerichtes, die ausgelobten Preisgelder, den Sach- und
Personalaufwand für die Durchführung der hybrid durchgeführten Sitzungen
des Preisgerichtes sowie den Kosten für die öffentliche Ausstellung der
Wettbewerbsergebnisse in den Räumen der Stadtbibliothek.
Wettbewerbsbetreuung € 23.800,-Unterbrechungs- und Covid-19-bedingte Wiederaufnahme der
Wettbewerbsbetreuung (Zusatzaufwand): € 10.060,-Sach- und Personalaufwand für hybride Sitzungen € 15.521,06
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