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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf

- S.327

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Speziell dazu steht auf den Seiten 35/36 des Berichtes Folgendes:
"Stromkennzeichnung und nachhaltiger Versorgermix
Seit Juni 2011 liefert die IKB ausschließlich atomstromfreie Energie und
seit 2014 Energie aus 100 Prozent erneuerbaren Quellen, vorwiegend aus
umweltfreundlicher heimischer Wasserkraft. Fast zwei Drittel des verkauften Stroms, 64 Prozent, bezog die IKB dabei im Jahr 2020 aus eigenen
Kraftwerken. Das letzte Drittel wird am europäischen Strommarkt zugekauft, diese Mengen sind als Großwasserkraft zertifiziert. Seit 2014 liegen
die CO2- Emissionen pro Kilowattstunde verkauftem Strom bei null. Dieses Ziel wird für die nächsten Jahre ebenso angestrebt."
Link zum aktuellen Produkt- und Preisblatt:

https://www.ikb.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/Energie/Stromvertrieb/Produktblaetter/IKB_Strom_Produktblatt_Grundversorgung.pdf
Dort ist auch festgehalten:
"Umweltauswirkungen der Stromproduktion
Bei der Erzeugung des vorliegenden Versorgermixes fallen weder CO2Emissionen noch radioaktive Abfälle an. Die verwendeten Herkunftsnachweise stammen zu 80,35 % aus Österreich und zu 19,65 % aus Norwegen."
Frage 2:

Gibt es Bestrebungen, die Versorgung in Zukunft zu 100 Prozent aus heimischen
Quellen zu decken?
a. Wenn ja, wie ist der Pfad zur Erreichung dieses Zieles geplant?
b. Wenn nein, mit welcher Begründung?

Antwort:

Die IKB verweist hier höflich auf die bereits öffentlich verfügbaren Informationen im Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht 2020 – konkret auf die Seiten 17 bis 28.

https://www.ikb.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/IKB_Allgemein/Geschaeftsberichte_Zahlenspiegel/geschaeftsbericht_2020.pdf
Frage 3:

Gibt es Bestrebungen der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG), den Anteil am Energiemix, welcher momentan aus externen Quellen bezogen wird, in Zukunft zu
übernehmen?
a. Wenn ja, welche Verhandlungen wurden hierzu bereits zwischen IKB und TIWAG geführt und welchen Standpunkt haben die IKB dabei vertreten?
b. Wenn nein, warum nicht? Sind derartige Verhandlungen geplant und mit welcher Zielsetzung?

Antwort:

Diese Frage betrifft die TIWAG bzw. ist sie nicht klar gefasst, weshalb sie
von der IKB nicht beantwortet werden kann. Siehe dazu auch die generelle
Stellungnahme der IKB.

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