Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf

- S.347

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Antwort:

Die COVID-19-Station wurde von den MieterInnen und KundInnen als sehr
positiv bewertet. Durch die Teststation haben die MieterInnen, deren Angestellte und die KundInnen folgende Vorteile gehabt:
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Zusatzleistung für KundInnen, UnternehmerInnen und MitarbeiterInnen;
professionelle und unkomplizierte Testmöglichkeit;
schnelles Testergebnis;
Aufgrund dieses Angebotes konnte die KundInnenfrequenz erhöht
und NeukundInnen gewonnen werden.

Frage 16:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

entfällt

Frage 17:

Wenn ja, welche Konsequenzen hat die kostenlose Verpachtung bzw. Vermietung
der Mieteinheit für die Corona-Teststation?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 15.

Frage 18:

Wer haftet für den entgangenen Miet- bzw. Pachtzins für die Markthalle, also für
die Stadt Innsbruck?

Antwort:

Diese Maßnahme war ein nicht monetärer Gewinn für die Markthalle (siehe
auch Antwort zu Frage 15).

Frage 19:

Warum wurde bzw. wird die Teststation zeitlich nur begrenzt angeboten, zumal
speziell an Samstagen aufgrund der hohen Kundenfrequenz Corona-Tests epidemiologisch und wirtschaftlich notwendig wären?

Antwort:

Am Samstag war die Teststation gleich lange geöffnet wie die Markthalle.

Frage 20:

Ist es nicht die Aufgabe der Geschäftsführung der Innsbrucker Markthalle, maximalen Gewinn aus den Pacht- und Mieteinnahmen etc. der MieterInnen zu erzielen?

Antwort:

Die Entscheidungen werden von der Geschäftsführung und der Marktleitung
getroffen. Die Aufgabe ist nicht primär den Gewinn zu maximieren, sondern
einen attraktiven Markt bzw. eine attraktive Markthalle für die UnternehmerInnen und KundInnen zu ermöglichen. Die Teststation war ein werbewirksamer KundInnenbenefit.

Frage 21:

Wenn ja, erkennen Sie diesbezüglich einen massiven Widerspruch bzw. gibt es
personelle Konsequenzen?

Antwort:

Nein – siehe Antwort zu Frage 22.
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