Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-27-GR-Protokoll-2.pdf

- S.20

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Das ist nicht irgendeine Stadtkosmetik oder
unnütze, unnötige Behübschung. Es ist eine
wesentliche Aufgabe der Stadtentwicklung.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer hat es dankenswerterweise ausgeführt. Das Projekt dient
der Entwicklung der gesamten Innenstadt,
für die der Bozner Platz, vom Bahnhof kommend ein wesentliches Eingangstor ist.
Die Neugestaltung des Bozner Platzes fällt
zusammen - und das schafft einen gewissen Zeitdruck - mit der Neugestaltung der
Raiffeisen-Passage, die ja auch eine Aufwertung für diesen Stadtteil bringt. Es macht
schon Sinn, sowohl von den Baustellen her
als auch vom Endergebnis. Wenn wir eine
neue Passage vom/zum Hauptbahnhof bekommen, soll die dann beim Bozner Platz in
der Version Uralt enden und sich dort überhaupt nichts tun? Die Gestaltung des öffentlichen Raumes soll sich dort in einer sinnvollen Weise fortsetzen. (Beifall)
Ich halte das Projekt, wie auch KollegInnen
anderer Fraktionen, durchaus für ein wesentliches der Stadtentwicklung. Es ist ein
nötiges Projekt, das wir uns leisten können
sollen und das im Übrigen dem Grunde
nach schon budgetiert ist.
Jetzt komme ich zu meinem letzten Punkt,
der mir sehr wichtig ist. GR Depaoli, der es
besser wissen könnte - er war dabei, als die
Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, den
Sachverhalt ausführlich erläuterte -, verbreitet weiterhin wahrheitswidrig das Gerücht,
wir hätten heute einen Stadtrechtsbruch zu
sanieren. Das ist schlicht und ergreifend
nicht wahr. (Unruhe im Saal)
(GR Depaoli: Aussage gegen Aussage! Ich
behaupte, es ist wahr!)
Ich sage, GR Depaoli verbreitet bewusst die
Unwahrheit, denn er könnte es besser wissen. Er saß dabei, als es erläutert wurde.
Es gibt einen Beschluss des Gemeinderates
am Beginn der letzten Legislaturperiode,
der mit Bgm. Willi und StRin Mag.a Schwarzl
gar nichts zu tun hat. Nach diesem wurde
im Sinne der Verwaltungsökonomie und der
Effizienz beschlossen, den Magistrat mit
Durchführung aller Vergabeverfahren, einschließlich der Wettbewerbe, zu beauftragen. (Beifall, Unruhe im Saal)
(GR Mag. Krackl: Dieser Beschluss ist älter,
im Jahr 2012 ist nur die Auftragshöhe angepasst worden.)
Sonder-GR-Sitzung 27.10.2021

Also gut, dann ist der Beschluss noch älter.
Er bezieht sich auf alle Vergabeverfahren
und ist nur in einem Aspekt eingeschränkt:
Die Zuschlagsentscheidung, die Beauftragung von SiegerInnen oder BestbieterInnen
eines Wettbewerbs ist dem Stadtsenat vorbehalten. Das geschieht natürlich aus gutem Grund, denn nur ein Kollegialorgan der
Stadt Innsbruck kann entsprechend der
Wertgrenzen über Ausgaben befinden.
Die nach außen rechtsverbindliche Beauftragung von AuftragnehmerInnen ist natürlich einem politischen Gremium vorbehalten. Der Magistrat hat die Aufgabe, diese
Entscheidung vorzubereiten, in dem er z. B.
einen Wettbewerb auslobt, ein Projekt entwickelt, die Kosten schätzt etc. Damit kann
eine tragfähige Entscheidungsgrundlage auf
den Tisch gelegt werden.
Das heißt, was wir heute eigentlich beschließen, ist die Auftragsvergabe an das
Büro des Siegers des Wettbewerbs. Im Anschluss - ebenfalls hundertprozentig dem
Bundesvergabegesetz entsprechend - erfolgte ein Verhandlungsverfahren mit nur
einem/einer BieterIn, nämlich dem/der des
Siegerprojektes. Der Zuschlag heute - hoffentlich - ist völlig stadtrechtskonform. Vorher ist keine andere, die Stadt nach außen
bindende Handlung durch ein Organ der
Stadt gesetzt worden, die einen entsprechenden Kollegialbeschluss gebraucht
hätte.
Natürlich, abgesehen vom Formalen macht
es gerade bei Großprojekten Sinn, dass
man mit dem Entwurf eines Ausschreibungstextes oder Ähnlichem in ein Gremium geht - das ist ja auch passiert -, um
von vornherein die politische Mehrheit herzustellen und zu sichern. Diese soll es am
Ende ja durchtragen.
Auf dieser Ebene ist ein Fehler passiert,
weil der Stadtsenat beschlossen hat, dass
man den Gemeinderat damit befassen will.
Das ist nicht passiert, aber es ist kein Stadtrechtsbruch! Es ist ein Verstoß gegen die
geltende Beschlusslage und damit etwas
anderes als ein Bruch des Stadtrechts der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR).
Darüber hinaus - die Bemerkung kann ich
mir nicht verkneifen - hat ein Teil derer, die
im Stadtsenat forderten, den Gemeinderat
damit zu befassen, durch Verweigerung der