Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf

- S.5

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gung mittels eines so genannten integrierten Drei-KomponentenSystems (Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt) verordnet.
Gemeinden –
erstmalige Anwendung
für das Finanzjahr 2020

Diese neuen Bestimmungen waren für Gemeinden erstmalig für das
Finanzjahr 2020 anzuwenden. Der Entwurf des Rechnungsabschlusses
2020 war somit der erste Rechnungsabschluss der Stadt Innsbruck,
welcher nach der neuen VRV-2015-Systematik zu erstellen war bzw.
erstellt worden ist.
2.2 Prüfungsdurchführung

Vorlage des Entwurfs
des Rechnungsabschlusses 2020
an den GR

Entsprechend der gesetzlichen Bestimmung nach § 73 Abs. 1 IStR
wurde vom Bürgermeister der Entwurf des Rechnungsabschlusses für
das abgelaufene Finanzjahr 2020 dem Gemeinderat in seiner Sitzung
am 22.04.2021 – somit zeitgerecht im Sinne der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften – vorgelegt. Vor dieser Vorlage an den Gemeinderat
wurde der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2020 vom 29.03.2021
bis einschließlich 12.04.2021 an der Amtstafel sowie an der Amtstafel
Online des Stadtmagistrates Innsbruck veröffentlicht.

Bereitstellung an die
Kontrollabteilung zur
Prüfung –
Empfehlung

Die Bereitstellung eines prüffähigen Entwurfes des Rechnungsabschlusses 2020 an die Kontrollabteilung durch das Amt für Rechnungswesen der MA IV erfolgte mit Schreiben vom 29.04.2021, eingelangt bei
der Kontrollabteilung jedoch erst per 07.05.2021.
Für die Zukunft ersuchte die Kontrollabteilung das Amt für Rechnungswesen der MA IV, um eine möglichst zeitnahe Zurverfügungstellung des
prüffähigen Entwurfes des Rechnungsabschlusses bemüht zu sein.
Dies insbesondere deshalb, um die im IStR festgehaltenen weiterführenden zeitlichen Fristen (Endbericht der Kontrollabteilung spätestens
per 30.09., Beschlussfassung durch GR per 31.10.) bestmöglich einhalten zu können.
Im Anhörungsverfahren avisierte das Amt für Rechnungswesen bemüht
zu sein, den Entwurf des Rechnungsabschlusses der Kontrollabteilung
ehestmöglich zur Verfügung zu stellen.

Gender-Hinweis

Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass die in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und Männer gelten.

Hinweis
Rundungsdifferenzen

Zudem erwähnte die Kontrollabteilung, dass allfällige Rundungsdifferenzen bei der Darstellung von Berechnungen nicht ausgeglichen worden sind.

Lediglich punktuelle
Vergleiche zu
Vorperioden

Weiters wurde angemerkt, dass aufgrund der sich in wesentlichen
Punkten unterscheidenden (Ver-)Buchungs- und RechnungsabschlussLogik nach der vormals gültigen VRV 1997 (bis zum städtischen Rechnungsabschluss 2019) und der nunmehr gültigen VRV 2015 (ab dem
städtischen Rechnungsabschluss 2020) im Rahmen des gegenständlichen Berichtes lediglich punktuell Vergleiche zu Vorperioden erfolgen.

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Zl. KA-06543/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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