Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf

- S.6

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2021
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Anhörungsverfahren

Das gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.

Berichterstattung
durch die Kontrollabteilung entsprechend
§ 74a Abs. 3 IStR

In dem gemäß § 74a Abs. 3 IStR i.d.g.F. festgelegten Bericht der Kontrollabteilung ist jedenfalls dazu Stellung zu nehmen, ob die Abwicklung
der Gebarung im abgelaufenen Finanzjahr im Einklang mit dem Voranschlag sowie den dazu erteilten Vollmachten, Zustimmungen und sonstigen voranschlagswirksamen Beschlüssen des Gemeinderates bzw.
der dafür zuständigen Organe erfolgt ist.
Anknüpfend an diese gesetzliche Vorgabe erstattet die Kontrollabteilung im Weiteren wie folgt Bericht:
3 Allgemeine Einführungen zum neuen VRV 2015-Standard

VRV 2015 –
integriertes
Drei-KomponentenSystem

Die mit der (neuen) VRV 2015 eingeführten Budgetierungs- und Rechnungsabschluss-Bestimmungen schreiben für Gemeinden eine weitreichende Änderung insofern vor, als ab dem Finanzjahr 2020 die Veranschlagung und Rechnungslegung anhand eines integrierten DreiKomponenten-Systems zu erfolgen hat.
Die Begrifflichkeit des Drei-Komponenten-Systems bezieht sich darauf,
dass dieses
 einen Ergebnishaushalt
(bestehend aus Ergebnisvoranschlag und -rechnung),
 einen Finanzierungshaushalt
(bestehend aus Finanzierungsvoranschlag und -rechnung)
 und einen Vermögenshaushalt
(in Form der Vermögensrechnung)
vorsieht.
Der begriffliche Zusatz „integriert“ soll dabei andeuten, dass diese vorgeschriebenen Einzelhaushalte in Form des Ergebnis-, Finanzierungsund Vermögenshaushaltes ineinander vernetzt und somit einen in sich
geschlossenen Zusammenhang aufweisen.
Wesentliches Ziel dieser neuen VRV 2015-Bestimmungen ist es, eine
möglichst getreue, vollständige und einheitliche Darstellung der finanziellen Lage der Gebietskörperschaften sicherzustellen. Dies unter den
Blickwinkeln des Ressourcenverbrauchs (Ergebnishaushalt), der Liquidität (Finanzierungshaushalt) und des Vermögens (Vermögenshaushalt).

Ergebnisrechnung –
Abbildung der Ertragsund Aufwandssituation –
Nettoergebnis

In der Ergebnisrechnung wird die periodenrein abgegrenzte Ertragsund Aufwandssituation der Gemeinde für das betreffende Jahr dokumentiert. Dabei spielen nicht nur die zahlungswirksamen (laufenden)
Aufwände und Erträge eine Rolle; vielmehr werden hier auch nicht zahlungswirksame Aufwände in Form von Abschreibungen (bspw. für abnutzbares Anlagevermögen) und Rückstellungen (bspw. für nicht konsumierte Urlaube von Bediensteten etc.) berücksichtigt.

………………………………………………………………………………………………………………………………………………….…….

Zl. KA-06543/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

4