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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf

- S.7

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Als Differenzposition lässt sich in der Ergebnisrechnung das Nettoergebnis berechnen. Dieses gibt für den Gesamthaushalt in Form von
Gewinn bzw. Verlust an, inwieweit die Leistungen der betreffenden Gebietskörperschaft sowie die damit im Zusammenhang stehende Infrastruktur mit eigenen Mitteln finanziert werden können.
Ein positives Nettoergebnis bedeutet in seiner Grundaussage, dass die
Gebietskörperschaft seine Leistungen (samt der dafür notwendigen
Infrastruktur) in ausreichendem Ausmaß mit eigenen Mitteln finanzieren
kann.
Das Nettoergebnis wird in der Vermögensrechnung und hier genau genommen in das Nettovermögen übergeleitet.
Finanzierungsrechnung – Abbildung
der Ein- und
Auszahlungssituation –
Veränderung der
liquiden Mittel

Die Finanzierungsrechnung bildet im Unterschied zur Ergebnisrechnung
lediglich zahlungswirksame Bewegungen – also Ein- und Auszahlungen – des betreffenden Jahres ab.
Sie gibt somit Aufschluss über die Liquiditätssituation der Gebietskörperschaft und die Details der jeweiligen Finanzierungsquellen. Hier ist
ablesbar, inwiefern vorgenommene Investitionen aus eigenen Mitteln
(also aus dem Überschuss der laufenden bzw. operativen Gebarung)
abgedeckt werden können bzw. wie viel Geldmittel für die Bedienung
der Schulden oder allenfalls für den Aufbau von Reserven (bspw. Rücklagen) zur Verfügung stehen.
Insgesamt betrachtet erklärt die Finanzierungsrechnung die Veränderung des „Finanzmittelfonds“ – also der liquiden Mittel – der Gebietskörperschaft für die betrachtete Periode. Diese Position ist wiederum in
der Vermögensrechnung der Gebietskörperschaft enthalten und abgebildet.

Vermögensrechnung –
Gegenüberstellung
Vermögen und
Schulden –
Nettovermögen

Die Vermögensrechnung stellt – wie die Bilanz bei rechnungslegungspflichtigen Unternehmungen – das gesamte Vermögen der Gebietskörperschaft den Fremdmitteln zum Stichtag 31.12. des Jahres gegenüber.
Als Ausgleichsposition ergibt sich das Nettovermögen (also das Eigenkapital) der Gebietskörperschaft.
Die Detailinformationen aus der Vermögensrechnung bilden wiederum
die Grundlage für die Erfassung des Ressourcenverbrauchs in der Ergebnisrechnung im Wege der nicht zahlungswirksamen Aufwendungen
und Erträge. Dies vordergründig in Form der Abschreibungen auf das
abnutzbare Anlagevermögen (allen voran des Sachanlagevermögens)
und der Rückstellungsbewegungen. Aus diesem Grund kam der (erstmaligen) gesamthaften Bewertung des Vermögens (sowie der Schulden) der Gebietskörperschaft im Rahmen der Eröffnungsbilanz eine
besondere Bedeutung bei der Umstellung vom VRV 1997-Standard auf
die neue VRV 2015-Systematik zu.

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Zl. KA-06543/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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