Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf
- S.30
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kumulierter Betrag von € 8.704.969,00 (€ - 3.934.631,00), für die privatrechtliche Mindestsicherung (Wohn- u. Pflegeheime) eine Summe von
€ 10.270.155,00 (€ - 282.245,00), für die mobile Pflege und Betreuung
Finanzmittel von € 2.170.540,00 (€ - 325.860,00) aufgewendet.
Des Weiteren werden über diesen Ansatz auch Aufwendungen nach
dem Tiroler Grundversorgungsgesetz kontiert. Im Jahr 2020 wurde ein
gemäß vorliegender Endabrechnung festgestelltes Guthaben in Höhe
von € 1.965.881,53 verrechnet. Im Vergleich zum Voranschlag 2020
eine Ersparnis von gesamt € 3.965.881,53.
Im Bereich Maßnahmen der Behindertenhilfe (UA 413000) fielen ebenfalls Minderaufwendungen in Höhe von € - 219.670,00 (- 1,42 %) an.
Der städtische Beitragsanteil für das Jahr 2020 wurde gemäß Bescheid
vom 08.05.2020 mit € 15.485.200,00 festgesetzt. Allerdings ergab sich
für das vorangegangene Abrechnungsjahr ein Guthaben von
€ 219.670,00.
Die Stadt Innsbruck hat über den Ansatz 439000 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen Aufwendungen für Erziehungshilfen und Pflegeelterngelder/Vergütungen nach dem Tiroler Kinder- und Jugendhilfegesetz in Höhe von € 3.290.800,00 sowie einen endabgerechneten Gemeindebeitrag von € 1.924.333,00 für das Jahr 2019 verbucht.
Mit Beschluss des Tiroler Landtages vom 16.11.2005 wurde das Tiroler
Gesundheitsfondsgesetz zur Finanzierung von Krankenanstalten in
Tirol beschlossen. Für die Stadt Innsbruck errechnete sich entsprechend ihrer Finanzkraft nach dem Tiroler Mindestsicherungsgesetz für
das Finanzjahr 2020 ein Jahresbeitrag von insgesamt € 34.192.999,20
(Vj: € 32.445.941,22) und erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um
€ 1.747.057,98 bzw. 5,38 %. Dieser Beitrag ist im jeweiligen Jahr in 12
gleich hohen Teilbeträgen (€ 2.849.416,60) jeweils bis zum Ende eines
jeden Monats an den Tiroler Gesundheitsfonds zu leisten.
Auffallend war für die Kontrollabteilung, dass im Ergebnishaushalt 2020
auf dem Ansatz 590000 Krankenanstaltenfonds die Rechnung
(€ 34.070.000,00) und der Voranschlag (€ 34.070.000,00) jeweils gleich
hoch waren. Diesbezügliche Recherchen zeigten, dass der (letzte) Teilbetrag für Dezember um € 122.999,20 gekürzt und sohin ein verminderter Aufwand verbucht und ausgewiesen wurde. Zudem weist die Finanzierungsrechnung gegenüber der Ergebnisrechnung eine Differenz von
€ 2.726.417,40 aus. Demzufolge hat die Stadt Innsbruck im Finanzjahr
2020 nur elf Teilbeträge insgesamt € 31.343.582,60 an den Tiroler Gesundheitsfonds überwiesen.
Die Kontrollabteilung verwies in diesem Zusammenhang auf die einschlägigen Bestimmungen der VRV 2015. Beispielsweise hat die Verrechnung in voller Höhe, d.h. vollständig, ungekürzt und ohne gegenseitige Aufrechnung oder Saldierung, zu erfolgen. Aufwendungen sind
zeitlich abzugrenzen, sofern deren Wert € 10.000,00 übersteigt. Sachverhalte, die am Rechnungsabschlussstichtag (31.12.) bereits bestanden haben, sind bis zum Stichtag für die Erstellung des Rechnungsabschlusses in die Abschlussrechnung aufzunehmen. Es ist zu gewährleisten, dass Vergleiche unterschiedlicher Finanzjahre für sämtliche
Abschlussrechnungen erfolgen können. Daher empfahl die Kontrollab………………………………………………………………………………………………………………………………………………….…….
Zl. KA-06543/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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