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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf

- S.61

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Entsprechend dem Innsbrucker Stadtrecht muss jedes Vorhaben für
sich ausfinanziert sein.
Gemäß den Ausführungen des Kontierungsleitfadens für Gemeinden
und Gemeindeverbände lt. VRV 2015 i.d.g.F. gilt hinsichtlich der Finanzierung von Projekten der investiven Gebarung weiterhin das Prinzip
der Einzeldeckung.
Vorhaben sind sowohl einzeln als auch gesamt mit ihren Finanzierungskomponenten und den aus dem Vorhaben resultierenden laufenden Mittelaufbringungen (Einzahlungen) und Mittelverwendungen (Auszahlungen) darzustellen.
Der Nachweis über die Vorhaben ist in einjährige Vorhaben und mehrjährige Vorhaben zu unterteilen, wobei diesbezüglich der Zeitraum des
jeweiligen Vorhabens angeführt werden soll.
Vorhabennachweis
gemäß § 51 IStR im
Entwurf des Rechnungsabschlusses
2020

Im Zuge der Einschau in den Entwurf des städtischen Rechnungsabschlusses 2020 stellte die Kontrollabteilung fest, dass der betreffenden
Bestimmung des IStR hinsichtlich Abbildung von städtischen Vorhaben
von Seiten der städtischen Fachdienststelle der MA IV nachgekommen
wurde.
Zum einen wurden im (einjährigen) Nachweis der Investitionstätigkeit
und deren Finanzierung Investitionskosten in Höhe von gesamt
€ 10.577.248,56 ausgewiesen. Davon wurden investive Einzelvorhaben
im Ausmaß von € 4.532.675,02 und sonstige Investitionen von rd.
€ 6.044.573,54 abgebildet.
Zum anderen wurden im langjährigen Nachweis „Teilbericht mehrjährige investive Einzelvorhaben“ Investitions- bzw. Anschaffungskosten in
Höhe von insgesamt € 191.863.373,37 für die Finanzjahre 2020 bis
2025 abgebildet. Im Nachvollzug ermittelte die Kontrollabteilung entsprechend dem im besagten Teilbericht dargestellten Anschaffungs- u.
Herstellungskosten für das prüfungsrelevante Haushaltsjahr 2020 Gesamtkosten für investive Einzelvorhaben in Höhe von € 54.276.973,37.
In Summe werden in den beiden im Entwurf des Rechnungsabschlusses 2020 abgebildeten Nachweisen für das Finanzjahr 2020 städtische
Investitionskosten in Höhe von € 64.854.221,93 ausgewiesen.

Darstellung der Nachweise gemäß § 51 IStR
in tabellarischer Form

Die Kontrollabteilung hat die betreffenden Nachweise gemäß § 51 IStR
– den Nachweis der Investitionstätigkeit und deren Finanzierung und
den Teilbericht mehrjährige investive Einzelvorhaben – aus Berichtsgründen in komprimierter Form zu einer gesamthaften tabellarischen
Gegenüberstellung der Investitionstätigkeiten (Sachanlagen, einmalige
Instandhaltungen und diverse Vorhaben) und der jeweiligen Finanzierungskomponenten (z.B. Darlehen, Haushaltsrücklagen, Bedarfszuweisungen, u.v.m.) zusammengeführt.

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Zl. KA-06543/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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