Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf
- S.79
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Grundstücke zu Straßenbauten - Bestand
Benutzungsart
Nutzung
Sonstiges
Schienenverkehrsanlagen
13
Sonstiges
Straßenverkehrsanlagen
1.426
Sonstiges
Verkehrsrandflächen
Summe
Anwendung des
Grundstücksrasterverfahrens und
festgestellte Ausnahme
– Empfehlung
Anzahl
109
1.548
Fläche in m²
2.363
EB in €
292.787,93
2.746.124 395.900.222,47
60.405
5.872.575,14
2.808.892 402.065.585,54
Die Kontrollabteilung konnte im Rahmen ihrer Prüfung feststellen, dass
die Bewertung sämtlicher Flächen im Grundstücksrasterverfahren und
gemäß § 39 Abs. 4 Z 2 c) VRV 2015 mit 20 % des Basispreises für
Bauflächen der jeweiligen Katastralgemeinde erfolgte.
Eine Ausnahme bildete ein Grundstück mit einer Fläche von 11 m²,
welches lediglich in Höhe von 20 % des Basispreises für 1 m² Baufläche bewertet wurde. Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Rechnungswesen der MA IV eine entsprechende Korrektur vorzunehmen.
Im Anhörungsverfahren teilte das Amt für Rechnungswesen der MA IV
mit, der Empfehlung zu entsprechen.
Zu- und Abgänge 2020
Zum Stichtag des Rechnungsabschlusses 31.12.2020 verzeichnete die
Gruppe Grundstücke zu Straßenbauten – Bestand einen Vermögenszuwachs von € 180.812,16 gegenüber dem Entwurf der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2020. Dieser setzte sich aus einem Abgang in
Höhe von € 3.684,42 und Zugängen im Umfang von € 184.496,58 zusammen.
Sämtliche Grundstückszugänge wurden grundsätzlich in Höhe der Anschaffungskosten (ggf. zzgl. GrESt, Eintragungsgebühr und etwaiger
weiterer Gebühren sowie VPI-Anpassung) in das Anlagevermögen aufgenommen.
Bewertung von
Entschädigungen –
Empfehlung
Hinsichtlich mehrerer Zugänge stellte die Kontrollabteilung fest, dass
sich die Gesamtsumme von € 17.449,00 aus mehreren Teilbeträgen für
gekaufte Abtretungsflächen (Gesamtkaufpreis € 15.912,00) sowie Entschädigungsentgelte für während der Bauphase vorübergehend genutzte Flächen zusammensetzte (Gesamtsumme der Entgelte € 1.537,00).
Nachdem den Entschädigungsentgelten kein dauerhafter Erwerb von
Grundstücksflächen, sondern lediglich ein vorübergehendes Recht zur
Benützung gegenüberstand, ist nach Ansicht der Kontrollabteilung der
betroffene Anlagenzugang von € 17.449,00 auf € 15.912,00 zu reduzieren.
Im Anhörungsverfahren teilte das Amt für Rechnungswesen der MA IV
mit, die Ansicht der Kontrollabteilung zu teilen und entsprechende Korrekturen vorzunehmen.
Bewertung auf Basis
unvollständiger
Anschaffungskosten –
Empfehlung
Im Jahr 2019 hat die Stadt eine Grundstücksteilfläche im Ausmaß von
657 m² erworben. Die Kaufpreiszahlung erfolgte in zwei Raten. Im Zuge
der Prüfung musste die Kontrollabteilung feststellen, dass sich in der
Vermögensrechnung, Gruppe Grundstücke zu Straßenbauten - Bestand
das betroffene Grundstück einerseits mit falscher Grundstücksnummer
und andererseits lediglich in Höhe der zweiten Kaufpreisrate fand. Aus
………………………………………………………………………………………………………………………………………………….…….
Zl. KA-06543/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
77