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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf

- S.81

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Zur Ermittlung der Anschaffungskosten wurde das Festwertverfahren
gewählt. Dieses kann für bewegliche Güter aus Zwecken der Vereinfachung angewendet werden, wenn die jährlichen Zukäufe in etwa dem
gebrauchsbedingten Verschleiß und Abgang entsprechen.
Nachdem sämtliche Verkehrszeichen und Wegweiser je nach Ausführung unterschiedliche Preise haben, wurde in einem ersten Schritt ein
Referenzpreis ermittelt. Dieser ergab sich zu € 100,00 für Verkehrszeichen und € 150,00 für Wegweiser. Für 17.988 Verkehrszeichen 7.771
Wegweiserziele ergab sich somit ein Festwert von € 1.798.800,00 bzw.
€ 1.165.650,00.
Zu- und Abgänge 2020

Zum Stichtag des Rechnungsabschlusses 31.12.2020 verzeichnete die
Gruppe Anlagen zu Straßenbauten – Bestand einen Vermögenszuwachs von € 482.281,38 gegenüber dem Entwurf der Eröffnungsbilanz
zum Stichtag 01.01.2020. Dieser setzte sich aus einem Abgang in Höhe
von € 219.778,76 und einem Zugang im Umfang von € 677.990,37 zusammen.
Hierbei handelte es sich mit Ausnahme der Anschaffung von fünf Geschwindigkeitswarnanlagen ausschließlich um Erneuerungsmaßnahmen und Erweiterungen an Verkehrslichtsignalanlagen sowie in einem
Fall um eine Neuinstallation.
Der Rechnungsabschluss 2020 weist für die Gruppe Anlagen zu Straßenbauten – Bestand kumulierte Anschaffungswerte in Höhe von
€ 75.480.359,64 aus.

Wertberichtigungen

Die kumulierte AfA betrug € 30.757.427,96 und wurde in der Gruppe
Wertberichtigungen zu Grundstücken, Grundstückseinrichtungen und
Infrastruktur erfasst.

Sonstige Grundstückseinrichtungen –
Bestand

Neben den Grundstücken, die naturbelassen bleiben, bestehen Grundstücke mit Außenanlagen bzw. öffentlichen Grün- und Freiflächen, die
über Befestigungen und/oder Aufwuchs verfügen, der nicht der Natur
überlassen wird. Zu diesen vorwiegend Gemeingebrauchsflächen zählen Park- und Gartenanlagen, Sportplätze, Friedhöfe oder sonstige Erholungsfläche. Zu den Grundstückseinrichtungen zählen im Allgemeinen u.a. Oberflächenbefestigungen, Brunnen (mit Ausnahme von Brunnen zur Wasserversorgung) oder Spiel- und Sportgeräte. Im Gegensatz
zu den Grundstücken unterliegen die Grundstücksreinrichtungen einem
Werteverzehr und sind linear abzuschreiben.

Festwertverfahren

Die Gruppe umfasst im Entwurf der Eröffnungsbilanz 1.941 Anlagen.
Hiervon wurden Fahrradbügel (3.300 Stk. mit gesamt € 165.000,00),
Wegweiser im Bereich Wald und Natur (511 Stk. zu € 35.770,00) sowie
die diversen unterschiedlichen Abfallbehälter (2.520 Stk. zu
€ 737.400,00) und Sitzbänke (1.860 Stk. zu € 2.110.000,00) in Abhängigkeit zur qualitativen Ausführung mittels Festwertverfahren als jeweils
eine Anlage bewertet.

Bewertung nach
Anschaffungs- oder
Herstellungskosten

Weitere Einrichtungen wie etwa Trink- und Zierbrunnen, Kletter- und
Turngeräte, Rutschen, Spielhäuser oder Sandkisten und Einrichtungen
für Basketball, Fußball, Tischtennis oder Volleyball wurden auf Basis

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Zl. KA-06543/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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