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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.6

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-6-

Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.

20.

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
04.11.2021:

19.

MagIbk/39132/SP-BB-PR/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. PR-B35, Pradl, Bereich Pradler
Straße 48 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. PR-B6), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
04.11.2021:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. PRB35, Pradl, Bereich Pradler Straße 48 (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr. PRB6), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
nur rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

MagIbk/37686/SP-BB-HA/1
Bebauungsplan Nr. HA-B45, Höttinger Au, Bereich Dr.-StumpfStraße 115 und Uferstraße 102 (als
Änderung der Bebauungspläne
Nr. HA-B7/1 und Nr. HA-B7/4), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016

Beschluss (einstimmig):

Der Bebauungsplan Nr. HA-B45, Höttinger
Au, Bereich Dr.-Stumpf-Straße 115 und
Uferstraße 102 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. HA-B7/1 und Nr. HA-B7/4),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
21.

MagIbk/36076/SP-OE-Ö25Ä/1
Örtliches Raumordnungskonzept
Nr. AL-OE2.8, KG Arzl, Bereich
"Arzl-Ost", nördlich Rumer
Straße, östlich Lehmweg (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes ÖROKO 2.0), gemäß § 32 TROG 2016

Mehrheitsbeschluss (bei Abwesenheit von
GR Schmidt; bei Stimmenthaltung von
GR Appler wegen Befangenheit, FRITZ,
und ALI, 3 Stimmen; gegen FPÖ und GERECHT, 8 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
04.11.2021:
Das Örtliche Raumordnungskonzept Nr. ALOE2.8, KG Arzl, Bereich "Arzl-Ost", nördlich
Rumer Straße, östlich Lehmweg (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2.0), gemäß § 32 TROG
2016, wird beschlossen.
Mit Rechtskraft dieser Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes treten alle
im Planungsbereich vorausgehenden Festlegungen außer Kraft.

GR-Sitzung 17.11.2021