Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 03-Feber-Sonder.pdf

- S.13

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- 98 -

Betrages des Richtwertmietzinses
vorzuschreiben.
Grünbacher e. h.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Wir
kommen damit zur Abstimmung der
vorliegenden Anträge.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer: Es
liegen der Hauptantrag plus die sechs
Anträge der letzten Gemeinderatssitzung
zur Abstimmung vor.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich darf
die in der Sitzung des Gemeinderates vom
27.1.2010 eingebrachten Anträge noch
einmal in Erinnerung rufen:

Antrag der SPÖ:
"Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin wird ersucht, sich in der
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) dafür einzusetzen, dass alle
Mieterhöhungen der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) zur Beschlussfassung dem Gemeinderat
vorzulegen sind, die über die gesetzlich
vorgesehene Valorisierung der Richtwertmietzinse hinausgehen.
Der Gemeinderat spricht sich dezidiert für
diese Vorgehensweise aus."

Antrag der ÖVP:

Antrag des Liberalen Innsbruck:

"Der Gemeinderat möge beschließen:

"Der Gemeinderat möge beschließen:

Die Frau Bürgermeisterin hat die Geschäftsführung der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) anzuweisen, die Mieten für jene Wohnungen, für
die die Mietzinsbildung nach dem Richtwertmietzins erfolgt, mit 90 % des jeweils
aktuellen Betrages des Richtwertmietzinses vorzuschreiben."

Die Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KG (IIG) (im Alleineigentum der
Landeshauptstadt Innsbruck befindliche
Gesellschaft) hat für alle von ihr vermieteten Wohnungen alle zwei Jahre eine
soziale Angemessenheitsprüfung vorzunehmen und jenen, die unter der Grenze
für die Wohnbauförderung fallen, einen
20 %igen Abschlag auf den Richtwertmietzins zu verrechnen."

Antrag der SPÖ:
"Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Der Gemeinderat spricht sich gegen
die Wertanpassung der Richtwertmieten bei den von der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) genannten zirka 1.280 Mietwohnungen
aus, deren Mieten auf dem zwischen
1999 und 2008 jeweils geltenden
Richtwertmietzins eingefroren wurden.
2. Des Weiteren möge der Gemeinderat
beschließen dass die Richtwertmieten
der Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG) auf die Richtwertbasis
des Niveaus von 1999 zurückgeführt
werden und ab sofort die laufende
Valorisierung erfolgt."

GR-Sitzung 22.2.2010

Antrag der SPÖ:
"Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Der Gemeinderat spricht sich gegen
die Wertanpassung der Richtwertmieten bei den von der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) genannten zirka 1.280 Mietwohnungen
aus, deren Mieten auf dem zwischen
1999 und 2008 jeweils geltenden
Richtwertmietzins eingefroren wurden.
2. Zur Neuregelung der Richtwertmieten
der Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG) wird eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den Mitgliedern
des erweiterten Stadtsenates sowie
VertreterInnen der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG)
gegründet, mit dem Ziel, die Richtwertmieten der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) deutlich