Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 03-Feber-Sonder.pdf
- S.15
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Damit kommen wird zur Abstimmung der
übrigen Anträge im Sinne der Geschäftsordnung.
Nachdem das der Hauptantrag war, darf
ich über die übrigen Anträge abstimmen
lassen.
GR Mag. Fritz: Zur Geschäftsordnung!
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, ich
möchte nur der Ordnung halber feststellen, dass die letzte Sitzung des Gemeinderates am 27.1.2010 von der Frau
Bürgermeisterin geschlossen und laut
Protokollauszug auf unbestimmte Zeit
vertagt worden ist. Das war ein Bruch der
Geschäftsordnung des Gemeinderates,
aber sie hat es so protokollieren lassen.
Jetzt haben wir eine Sitzung des Gemeinderates mit einem einzigen Tagesordnungspunkt, nämlich den Antrag, den der
Gemeinderat jetzt gerade abgelehnt hat.
Die gegenständlichen Anträge, die jetzt
abgestimmt werden sollten, sind weder als
Zusatz- noch als Abänderungsanträge zu
diesem Tagesordnungspunkt eingebracht
worden.
Es ist möglicherweise pragmatisch nicht
ganz unvernünftig, aber schlicht und
ergreifend geschäftsordnungswidrig, über
Anträge aus einer anderen Sitzung
abzustimmen.
GR Grünbacher: GR Mag. Fritz, ich
möchte darauf hinweisen, dass ich in
dieser Sitzung einen deckungsgleichen
Antrag eingebracht habe.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Den
von GR Grünbacher eingebrachten Antrag
qualifiziere ich als ordnungsgemäß eingebrachten Abänderungsantrag.
GR Gruber: Wenn GR Mag. Fritz auf die
eingebrachten Anträge bzw. was die Fortsetzung der Gemeinderatssitzung vom
27.1.2010 anbelangt, reflektiert, kann ich
dem schon etwas abgewinnen. Der Antrag
von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger zeigt
eindeutig, dass wir entweder die Anträge
noch einmal einbringen sollten oder der
Gemeinderat lässt sie in dieser Sitzung als
eingebracht gelten.
Wir hätten darüber abstimmen und die
entsprechenden Zusatzanträge einbringen
müssen. Das wäre in der formalrechtlichen
Vorgangsweise genau dasselbe. Der
GR-Sitzung 22.2.2010
Vorschlag von Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger, zur Kenntnis zu nehmen,
dass die in der am 27.1.2010 gestellten
Anträge als eingebracht gelten oder heute
in Form von Abänderungsanträgen
eingebracht werden, ist im Prinzip das
gleiche. Für die eine Vorgehensweise
hätte es in diesem Haus allerdings eine
Mehrheit gegeben.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Wenn
man diese Auffassung teilt, sollen all jene,
die zu diesem Thema noch Anträge
einbringen wollen, diese einbringen.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich
melde für unsere Fraktion Stimmenthaltung an.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Da
keine weiteren Anträge eingebracht
wurden, darf ich über den Antrag der SPÖ,
der mit meinem Antrag identisch ist und
den ich als Abänderungsantrag qualifiziere, zur Abstimmung bringen.
GR Mag. Fritz: Zur Geschäftsordnung!
Zur allgemeinen Erheiterung möchte ich
damit beitragen, dass ein Abänderungsantrag zu einem bereits abgelehnten Antrag
logisch etwas schwer nachvollziehbar ist.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: GR
Mag. Fritz, Du kommst mit Deiner
Wortmeldung zu spät, denn Du hättest das
vor der Abstimmung Eures Antrages
beantragen müssen. Über Abänderungsanträge ist grundsätzlich vorher abzustimmen, aber nachdem Du das nicht
angemahnt hast und diese Vorgangsweise
von keinem Mitglied des Gemeinderates
gerügt wurde, ist dieser Abänderungsantrag nach wie vor aktuell. So einfach ist
das!
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
11 "Für Innsbruck" und GR Kritzinger,
12 Stimmen; gegen 8 SPÖ und 6 ÖVP;
14 Stimmen):
Der von GR Grünbacher eingebrachte
Antrag (Seite 97) wird abgelehnt.