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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Protokoll.pdf

- S.90

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- 983 -

GR Appler: Geschichten und Sachverhalte
zu verkürzen und zu vereinfachen, ist in dieser Periode zu einer gewissen Tradition geworden.
Ich weiß gar nicht, wo ich beginnen soll,
also fange ich mit einem Lob für GR Mag.
Plach an. Dass er ein Gesetz gefunden hat,
das niemand mehr kannte und das nie angewendet wurde und es so zu kampanisieren, dass man den Menschen glaubhaft
macht, dass es wird etwas bringen, ist einfach unschlagbar. Ich muss es Dir lassen,
das zu finden, war echt gut! Dass das Gesetz der Realität entspricht und dass es
nützt, das glaube ich aber nicht.
Bevor ich zum eigentlichen Antrag des
Wohnungsnotstandes komme, noch ein
Wort zu den Vorbehaltsflächen, weil sie
GR Mag. Krackl schon angesprochen hat.
Es war eine langwierige und schwierige Diskussion. GR Mag. Fritz wird sich erinnern,
wir haben sie über Jahre geführt. Das geschah immer unter zwei Gesichtspunkten:
Wir bekennen uns zur Vertragsraumordnung - nichts anderes sind die Vorbehaltsflächen bei nicht gewidmeten Flächen - und
wir sind bereit, bei bereits gewidmeten Flächen darüber zu sprechen, wenn man eine
gemeinsame Lösung mit den EigentümerInnen findet.
Wir haben schon damals darüber gesprochen. Wenn es mit den EigentümerInnen,
die verkaufen wollen, einen Konsens gibt,
dann wäre das durchaus eine sehr interessante Lösung. Dem/der VerkäuferIn solcher
Flächen würde nie eine so hohe Dichte genehmigt werden, wie durch die Vorbehaltsflächen, denn man muss rechtlich dem privaten Wohnbau jene Dichte geben, wie dem
geförderten daneben. Man muss aber auch
- so steht es im Gesetz - einen Teil der Fläche unberührt lassen. Aufgrund der derzeitigen Baukostensituation wird diese Dichte
noch nach oben geschraubt werden und
der/die Private ist da bei den 50 % vollkommen frei.
Ob es im Sinne des Ziels, das wir damit erreichen wollen, so klug ist, weiß ich nicht.
Ich habe immer gesagt, dass wir gemeinschaftlich mit dem/der BauwerberIn über die
Bebauungspläne mehr herausholen könnten. Vertragsraumordnung und Vorbehaltsflächen bei nichtgewidmeten Flächen sind
jederzeit für uns diskussionswürdig - wenn
GR-Sitzung 17.11.2021

wir mit den EigentümerInnen eine gemeinsame Vereinbarung beziehungsweise Lösung finden, auch bei gewidmeten Flächen.
Um die Schimäre loszuwerden, wir hätten
dies die gesamte letzte Periode auch durchgesprochen: Man hatte keine neuen Flächen gewidmet, sondern eine neue Vertragsraumordnung erstellt! Ich sage es jetzt
einmal dezent, man hatte nicht unbedingt so
intensiv mit den EigentümerInnen an einer
Lösung gearbeitet.
Wir wissen alle, wir haben in der letzten Periode bei der Erstellung des Örtlichen
Raumordnungskonzepts (ÖROKO) über
zirka 300 Wohnungen im gesamten Stadtgebiet gesprochen. Das ist nicht die Rettung, die man gerne verheißt! Es ist ein Ansatz, aber auch den können wir nur mit den
EigentümerInnen gemeinsam realisieren.
Wir müssen, wenn wir das inhaltlich durchbringen wollen, wenn wir wirklich geförderte
Wohnungen wollen, immer den Weg mit
den EigentümerInnen gehen.
Damit komme ich zum Antrag von GR
Mag. Plach. Es gibt in diesem Haus ein
Grundsatzbekenntnis, dass wir als Stadt gefördertes Wohnen wollen und wir unser
Möglichstes tun, das umzusetzen. Nun wird
es aber mit diesem Gesetz nicht möglich
sein, denn inhaltlich betrachtet haben wir
keinen quantitativen Wohnungsnotstand.
(Unruhe im Saal)
Da sind wir uns einig, wir haben genug
Wohnungen für alle, die da sind.
Das Gesetz, auf Grund seines Alters, zielt
bei qualitativem Wohnnotstand schon auf
Substandard und nicht bewohnbaren Wohnraum ab. Davon bin ich fest überzeugt,
denn das entspricht auch der Zeit, aus der
das Gesetz stammt. Ich erinnere daran,
dass man in Wien noch vor zehn Jahren
Substandartwohnungen hatte, weil nicht in
Sanierungen und Weiterentwicklungen investiert wurde.
Das haben wir in unserer Stadt nicht in dem
Ausmaß. Ich bin überzeugt, dass das Gesetz für uns grundsätzlich nicht anwendbar
ist! Blenden wir einmal die Realität aus und
beschließen das. Was passiert dann? Wir
steigen zum privaten Marktwert in Verträge
ein, weil wir das Gesetz anwenden. Das
bringt uns keinen Schritt weiter!