Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Protokoll.pdf

- S.183

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(zu Punkt 41.1)

Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI

Sachbearbeiter
Telefon

HIER

Fax
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 08.11.2021

Stadtmagistrat Innsbruck, Ausscheiden von Arbeitsgeräten mit Verbrennungsmotor
und Wechsel auf Elektromotoren; Zahl GfGR/242/2021;
ANFRAGE von GR Mayer vom 13.10.2021;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Mayer hat am 13.10.2021 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die
Antworten eingefügt wurden:
Die Zeiten stehen auf Abschied von Verbrennungsmotoren hin zu elektrifizierten Modellen.
Auch bei verschiedenen Arbeitsgeräten. Ein grundsätzlich begrüßenswerter Ansatz. Oftmals
wären die ausgetauschten bzw. ausgeschiedenen Gerätschaften jedoch noch funktionstüchtig und in sehr gutem Zustand. Die Folge, wenn dies durch öffentliche Stellen passiert: Steuergeldverschwendung. Zu solchen Vorkommnissen und Vorgaben soll es auch in der Stadt
Innsbruck gekommen sein und weiterhin kommen. Korrekt im Sinne der Wirtschaftlichkeit,
Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit wäre es, solche Austausche bzw. Ausscheidungen nur bei
technischer Notwendigkeit bzw. am Ende der Funktionstüchtigkeit der Geräte zu vollziehen.
Aus diesem Sachverhalt ergeben sich folgende Fragen:
Frage 1:

Wurden im Magistrat der Stadt Innsbruck funktionstüchtige Arbeitsgeräte, die mittels Verbrennungsmotor betrieben wurde, durch elektrifizierte Modelle ausgetauscht?

Antwort:

In der Mag.-Abt. III, Grünanlagen, wurden keine funktionstüchtigen Arbeitsgeräte mit Verbrennungsmotoren durch elektrifizierte Modelle ausgetauscht.
Sollte ein derartiger Umstieg erfolgen, geschieht dies nur bei nicht mehr
funktionstüchtigen Geräten. Auch bei der Mag.-Abt. III, Berufsfeuerwehr, und
der Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb, wurden keine funktionstüchtigen Arbeitsgeräte ausgetauscht.