Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf

- S.223

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(zu Punkt 45.1)

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

2 6. Jan. 202?.
0JJ6R-A F (""1/-207-Z

Geschäftsste11e für Gemeinaera! und S!ad!senal

SPÖ
INNSBRUCK

SPÖ Gemeinderatsklub
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Tel. +43 (512) 5360-1331
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Innsbruck, 26.01.2022

ANFRAGE
Taktkürzungen lnnsbrucker Verkehrsbetriebe

Nachfolgende Fragen werden bezugnehmend auf die Ausdünnung des ÖPNV-Angebotes in
Innsbruck an den Bürgermeister gemäß § 13 Abs 4 IStR iVm § 18 GOGR gestellt:
1. Wie hat sich das Leistungsangebot auf den !VB-Linien im Vergleich zu dem in den Anlagen 3 und 4 des „ÖPNV-Vertrag Modifizierung" (Stand Beschlussfassung im GR vom
28.03.2019) enthaltenen Angebot geändert?
1.1. Falls es zu Änderungen gekommen ist, wie werden diese Änderungen in „prozentualen Leistungsparameter pro Linie" für den Verkehrsvertrag gewertet?
1.2. Durch Beschlüsse welches politischen Gremiums wurden diese Änderungen jeweils
genehmigt? Falls keine Beschlussfassung erfolgt ist, warum nicht?
2. Wie hat sich das Leistungsangebot auf den !VB-Straßenbahnlinien im Vergleich zur Anlage A des „Grund- und Finanzierungsvertrag für den Öffentlichen Personennahverkehr
der Landeshauptstadt Innsbruck", vom 22.5.2017 verändert?
2.1. Falls sich das Angebot verändert hat: Wann wurden die einvernehmlichen Vertragsänderungen für diese Änderungen von der Stadt Innsbruck und dem Land Tirol unterzeichnet?
2.2. Falls es Vertragsänderungen gab: Welche politischen Gremien der Stadt Innsbruck
haben diese beschlossen? Wer hat diese Vertragsänderungen unterzeichnet?
2.3. Falls sich das Angebot verringert hat, hat das Land von seinem Recht nach Artikel IX
(3) lit. c. auf Kürzung der Finanzierungsbeiträge oder Kündigung des Vertrages Gebrauch gemacht oder damit gedroht?
2.4. Falls es keine Vertragsänderungen und keine Beschlüsse der politischen Gremien
der Stadt Innsbruck gab: Worauf stützen sich die Änderungen bzw. wer hat diese
Änderungen auf welcher Grundlage freigegeben?