Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Protokoll.pdf

- S.201

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Diese Ausgabe – 2021-11-17-GR-Protokoll.pdf
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Antwort:

Dazu wurde eine vertragliche Übereinkunft mit den Österreichischen Bundesforsten (ÖBF) als Grundbesitzer erreicht. Die Planungsarbeiten und die
Ausarbeitung eines Genehmigungsprojektes sind für die Wintermonate
2021/2022 eingeplant. Im Falle der behördlichen Genehmigung und Sicherstellung der Finanzierung kann/könnte der Bau im Frühjahr 2022 ausgeschrieben und umgesetzt werden. Im Falle einer Verzögerung des Baus ist
mit den ÖBF über die Möglichkeit der Freigabe einer legalen Bestandsstrecke verhandelt worden und liegt unterschriftsreif bei der Stadt Innsbruck für
die Beschlussfassung im Stadtsenat. Damit ist mit dem Start der Mountainbike-Saison 2022 eine legale Übergangs-Singletrailroute im Hofwald möglich.

Frage 24:

Wie steht es um die Schaffung eines legalen Trailangebots am Paschberg?

Antwort:

Ein großer Grundbesitzer (Agrargemeinschaft auf Innsbrucker Gebiet) hat
bereits seine Zustimmung gegeben. Es fehlt hier noch final eine schriftliche
Zustimmung einer Besitzgemeinschaft im unteren Bereich, bei der die Stadt
beteiligt ist, sowie im oberen Bereich auf Lanser Gebiet von der Gemeindebzw. Gemeindeguts-Agrargemeinschaft Lans.

Frage 25:

Ist geplant, den Patscherkofel im Hinblick auf ein Trailangebot zu erschließen?

Antwort:

Hier wird auf die Vereinbarungen mit den GrundeigentümerInnen verwiesen.

Bike-Transport im öffentlichen Verkehr
Frage 26:

Wie lässt sich die Einschränkung der Fahrradmitnahme in der Hungerburgbahn
bzw. die zusätzliche Bepreisung des Fahrradtransports rechtfertigen?

Antwort:

Es gibt keine Einschränkungen zur Fahrradmitnahme bei den Innsbrucker
Nordkettenbahnen. Es können zu jeder Zeit Fahrräder transportiert werden.
Ein Fahrrad nimmt den Platz von drei bis vier Gästen ein und der Tarif von
€ 6,-- liegt unter dem Schnitt im Vergleich zu anderen Bergbahnen in Österreich. Vielmehr kann es als Entgegenkommen der Innsbrucker Nordkettenbahnen gesehen werden, dass an den Randzeiten keine Gebühr eingehoben
wird. Dadurch können die Downhiller nach der Arbeit/Studium ohne Gebühr
die Hungerburgbahn für Wiederholungsfahrten nutzen. Außerdem wird so
die Linie "J" der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH
(IVB) in den Stoßzeiten entlastet, da es auch dort (Marktplatz) zu Nutzungskonflikten mit anderen Gästen kommt.

Frage 27:

Welche Schlichtungsbemühungen im Konflikt Downhiller gegen Nordkettenbahnen 2019, als die Downhiller kategorisch vom Transport ausgeschlossen wurden,
hat es seitens der Stadt gegeben?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 26 – die Fahrradmitnahme konnte zufriedenstellend
organisiert werden.
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