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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_18.02.2016.pdf

- S.16

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Rechnungslegung

Die Abrechnung der Tiefbauarbeiten erfolgte in Form von 4 Teilrechnungslegungen während der Bauphase von Mitte Mai 2013 bis Anfang
November 2013 sowie einer abschließenden Schlussrechnung im Jänner 2014. Insgesamt wurden von der Stadt Innsbruck Leistungsverrechnungen im Umfang von brutto € 886.084,58 als gerechtfertigt anerkannt.

Kontrolle beauftragter
und abgerechneter
Mengen

Die Kontrollabteilung führte eine Betrachtung der einzelnen Leistungsgruppen und zugehörigen Leistungspositionen durch. Dafür wurden
u. a. stichprobenweise
 die beauftragten mit den abgerechneten Mengen verglichen,
 die abgerechneten Leistungsmengen auf Übereinstimmung mit den
Aufmaßblättern überprüft und
 es wurde kontrolliert, ob miteinander korrelierende Leistungspositionen auch mit Mengen gleicher Größenordnung abgerechnet wurden
und sich vorhandene Abweichungen schlüssig nachvollziehen lassen.

Nullsummen in
Leistungsgruppen

Für einige Leistungsgruppen zeigte sich, dass keine Bauleistungen zur
Ausführung bzw. Abrechnung kamen. Nach Ansicht der Kontrollabteilung handelte es sich hierbei überwiegend um Leistungen, welche im
Zuge der Planung nicht konkret absehbar waren, für welche jedoch für
den Eventualfall ein Preis eingeholt wurde.

Hohe Mindermengen

Für weitere Leistungsgruppen konnten relativ hohe Mindermengen in
der Abrechnung festgestellt werden, die sich jedoch unwesentlich auf
die Kosten bzw. auf das Verhältnis zwischen Vergabe und Abrechnung
auswirkten. Mindermengen in der Leistungsgruppe „Bituminöse Tragund Binderschichten“ ergaben sich aus der teilweisen Materialänderung für die Gehsteigflächen von Asphalt auf Pflaster.

Pflasterungen

Mit insgesamt rd. € 446.000,00 beliefen sich allein die Kosten für das
Liefern und Verlegen des Granitpflasters auf ca. 50,3 % der Bruttoabrechnungssumme des allgemeinen Tiefbaus.

Regiearbeiten

Die Leistungsgruppe 98 Regiearbeiten weist in der Schlussrechnung
einen Betrag von brutto -€ 4.819,79 aus.
Diese „Gutschrift“ ergab sich aus der Gegenrechnung von Abstattungsbeträgen gemäß Grabungsordnung der Landeshauptstadt Innsbruck 2012 – GrO, welche im Rahmen der Verlegung von Leitungen
und Einbauten in oder unter öffentlichen Straßen, Garten- und Grünanlagen, die sich im Eigentum oder in der Erhaltung der Stadtgemeinde
Innsbruck befinden, an die Stadt abzuführen sind. Diesen von der
KB AG geleisteten Abstattungsbeträgen in Höhe von € 44.824,64 standen somit Kosten für Regieleistungen von insgesamt € 40.004,85 gegenüber.
Für die Kontrollabteilung auffällig war die hohe Summe an abgerechneten Regiearbeiterstunden der Position 98 01 01 Bauarbeiter Mischpreis. Mit 745 h wurde die ausgeschriebene Menge um 595 h bzw.
+397 % überschritten und stellte gleichzeitig eine Überschreitung der

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Zl. KA-07711/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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