Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_18.02.2016.pdf
- S.17
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Positionsvergabesumme um brutto € 24.740,10 dar. Im Detail betrachtet handelte es sich zum überwiegenden Teil um diverse Schrämmund Schneidearbeiten.
Gegenüber der Kontrollabteilung wurde seitens des Amtes für Tiefbau
die hohe Anzahl an Regieleistungen für Schrämm- und Schneidarbeiten damit argumentiert, dass im Zuge der Pflasterarbeiten eine Anpassung der daran angrenzenden Haus- und Fassadenbereiche notwendig
wurde, welche als Regieleistung abzugelten war.
Mehrmengen
In drei Leistungsgruppen kam es zu Massenmehrungen. In diesen finden sich mehrere Leistungspositionen, deren Mengen sich im Vorfeld
von Instandsetzungs- und Neuherstellungsarbeiten nur eingeschränkt
abschätzen lassen und pauschal angesetzt wurden. Im Zuge der Abrechnung kam es in vereinzelten Positionen zu massiven Mengenüberschreitungen von bis zu knapp mehr als dem 10-fachen der ausgeschriebenen Massen, andererseits in zahlreichen Positionen zu Nullmengen.
Fehlverrechnung
Im Zuge der Abrechnungsüberprüfung der Leistungsgruppen LG 03
Vor-, Abtrags- und Erdarbeiten und LG 04 Entwässerungs- und Kabelgrabarbeiten fiel das Augenmerk der Kontrollabteilung auf die Positionen für das Abtragen und Laden ungebundener Tragschichten und
deren Abtransport. So wurden für den Abtrag und das Laden gesamt
2.119,46 m³ abgerechnet. Die korrespondierende Leistungsposition
Wegschaffen wies jedoch eine Nullmenge aus. Die Kontrollabteilung
konnte anhand der Aufmaßblätter feststellen, dass die Verrechnung
über die Position „Aushubmaterial wegschaffen“ erfolgte, welcher ein
wesentlich höherer Einheitspreis hinterlegt war.
Die Kontrollabteilung empfahl die Richtigstellung der Abrechnungspositionen und die Rückforderung der bestehenden Überzahlung in Höhe
von brutto € 15.056,58.
Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens sicherte das Amt für Tiefbau
die umgehende Rückforderung zu. Das entsprechende Schreiben an
den AN der allgemeinen Tiefbauarbeiten wurde der Kontrollabteilung in
Kopie übermittelt. Vor Endredaktion des vorliegenden Berichts informierte das Referat für Budgetabwicklung der MA III über den Zahlungseingang des rückgeforderten Betrages in der städtischen Buchhaltung.
5.2 Projektkosten
Gesamtkosten und
Bedeckung
Die Kontrollabteilung konnte Projektkosten (vor Berücksichtigung des
Rückforderungsbetrages) in Gesamthöhe von € 922.113,50 identifizieren. Die Verbuchung im Haushalt der Stadtgemeinde Innsbruck erfolgte
über die Haushaltsstellen 5/612000-002960 Gemeindestraßen – Meranerstraße, Ausbau mit € 920.439,86, 5/612000-002206 Gemeindestraßen – Straßenraumgestaltung zu € 605,64 und 1/612000-728200 Entgelte f. sonst. Leist. – Tiefbau mit € 1.068,00.
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Zl. KA-07711/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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