Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Protokoll.pdf
- S.228
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Gesamter Text dieser Seite:
LV Wartung AAT + HUBU
15.02.2021
gilt insbesondere für Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit dem Risikofeld des
Singletrails und der daraus entstehenden Haftungsrisiken. Insbesondere hat der AN die Stadt
Innsbruck gegen sämtliche Schadenersatzansprüche Dritter aus dem Risikobereich Singletrail
schad- und klaglos zu halten.
Der Angebotsleger bestätigt mit seiner Unterschrift die Auftragsbedingungen vollinhaltlich zur
Kenntnisgenommen zu haben und dass die gesamten Verpflichtungen im Angebotspreis, auf
die
gesamte
Vertragslaufzeit
von
3
Jahren,
enthalten
sind.
Im Falle des Zuschlages wird eine gesonderte Vereinbarung der Vertragspartner geschlossen.
Dieses Leistungsverzeichnis bildet die Grundlage dieser Übereinkunft.
Firmenbezeichnung und Anschrift
Angebotspreis: Wartungspauschale für AAT+HUBU inkl. aller genannten Bedingungen und
Nebenkosten (exkl. Mwst):
__________________________________________ [€/Monat]
(sollte die Leistung nur an Teilen eines Kalendermonats erbracht werden ist dieser anteilig abzurechnen)
Des Weiteren sollen hier folgende ergänzende Eventualposition gesondert angeboten werden
(exkl. Mwst.):
-
Regiestunde Vorarbeiter
_____________________________ [€/h]
-
Regiestunde Trailbaufacharbeiter
_____________________________ [€/h]
-
Regiestunde Kleinbagger + Fahrer
_____________________________ [€/h]
(Im Angebotspreis inkludiert sind An- und Abfahrt und Kost und Logie für arbeitendes Personal)
Unterschrift:
Datum:
Anhang A – Naturschutzrechtliche Bewilligung ZI. MagIbk/3520/NA-NB/36
Anhang B – Bescheid Rodung ZI. MagIbk/3544/FO-RO/45
Anhang C – GPX Track AAT und HUBU
Anhang D – Arbeitsbericht/Dokumentationsprotokoll