Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2016

/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_18.02.2016.pdf

- S.19

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(zu Punkt 8.)
Zl. KA-09525/2015
BERICHT ÜBER DIE
BELEGKONTROLLEN DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK
III. QUARTAL 2015
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck, III. Quartal 2015 eingehend behandelt und erstattet mit
Datum vom 04.02.2016 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 20.11.2015, Zl. KA-09525/2015,
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Vorbemerkungen
Prüfungskompetenz,
Prüfungsinhalt

Von der Kontrollabteilung wird gem. § 74 Abs. 2 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 jahresdurchgängig Einsicht in die
bei der Stadtbuchhaltung befindlichen Einnahme- bzw. Auszahlungs(allenfalls auch Berichtigungs-) anordnungen samt den dazugehörigen
Belegen genommen. Des Weiteren wirken Vertreter der Kontrollabteilung bei Haftbrieffreigaben mit und prüfen ausgewählte Vergabevorgänge, welche vornehmlich dem Baubereich zuzuschreiben sind. Im
Rahmen der Kontrolle wurde ein verstärktes Augenmerk auf den effizienten Einsatz von öffentlichen Mitteln im Magistratsbereich nach den
Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit
gelegt.
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bericht wurden aus
Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer
Geschlechtsform formuliert und gelten gleichermaßen für Frauen und
Männer.

Anhörungsverfahren

Das gem. § 53 Abs. 2 der MGO festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Einnahme- und Auszahlungsvorgänge

Verbuchung
Geldzählservice der
Parkautomaten

Mit der Auszahlungsanordnung 421r/36 wurde vom Amt für Rechnungswesen über die Vp. 1/900210-728100 (Entgelte für sonstige Leistungen - Bearbeitungsgebühr) ein Betrag in Höhe von brutto € 1.998,76
an ein Dienstleistungsunternehmen lt. Rechnung vom 30.06.2015 bezahlt. Die Leistung des Unternehmens bestand im Zählen der Bareinnahmen der städtischen Parkautomaten.
Für die Kontrollabteilung war in diesem Zusammenhang auffällig, dass
die Auszahlungsanordnung ohne Vorsteuerabzug verbucht wurde, obwohl der Unterabschnitt 900210 Rechnungswesen zu einer Berücksichtigung der Vorsteuer von 28 Prozent berechtigt. Im Zuge der Abklärung wurde von der Amtsvorständin des Rechnungswesens ausgeführt, dass ein von der Stadt Innsbruck beauftragter Steuerberater

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Zl. KA-09525/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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