Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2016

/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_18.02.2016.pdf

- S.22

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Zumindest stichprobenhafte Kontrolle der widmungskonformen
Verwendung der Gelder aus der Parkgeldrefundierung bei den
Schulen,
Formulierung eines neuerlichen Stadtsenatsbeschlusses (und Freigabe durch den Stadtsenat) zur Dokumentation der praktizierten
Vorgangsweise.

Das Amt für Familie, Bildung und Gesellschaft teilte im Anhörungsverfahren mit, dass der Empfehlung der Kontrollabteilung entsprochen
werde. Dem Stadtsenat werde demnächst eine Neuregelung der Bewirtschaftung von Parkplätzen an städtischen Schulen zur Genehmigung vorgelegt werden.
3 Prüfungsfeststellungen im Zusammenhang mit Haftbrieffreigaben
Freigabe des Haftbriefs
bzw. Mangelbehebung
oder Ersatzvornahme

Im Zuge der Abrechnung von Bau- u. Lieferleistungen, die im Auftrag
der Stadt Innsbruck und für diese durchgeführt werden, erfolgt unter
bestimmten Bedingungen für die Dauer der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Gewährleistung der Einbehalt finanzieller Sicherstellungen, welche in den überwiegenden Fällen durch Bankgarantien bzw.
Haftbriefe abgelöst werden. Vor Ablauf einer Bankgarantie bzw. vor
Ende des Gewährleistungszeitraums führen Vertreter des Auftragnehmers und des Stadtmagistrats Innsbruck eine gemeinsame Beschau
der besicherten Leistung(en) durch.
Liegt ein Sachmangel vor, der zum Übergabe- bzw. Lieferzeitpunkt
bereits vorhanden war und für welchen der Auftragnehmer somit verschuldensunabhängig haftet, erfolgt durch diesen in der Regel eine
Mangelbehebung. Sollte die Behebung des Mangels durch den Auftragnehmer verweigert, unangemessen verzögert oder nicht möglich
sein (z. B. Insolvenz des Auftragnehmers), dient der Haftungsrücklass
zur finanziellen Bedeckung der Ersatzvornahme.
Werden im Rahmen der Besichtigung keine gewährleistungsrelevanten
Mängel festgestellt, kommt es zu einer Freigabe des einbehaltenen
Haftungsrücklasses durch die Stadt Innsbruck.

Aktuelle Begehungen
und Maßnahmen

Im dritten Quartal 2015 wurden insgesamt sechs Abnahmebegehungen
durchgeführt. In fünf Fällen erfolgte die umgehende Freigabe der Haftungsrücklasse. In Folge einer Beschau von Pflasterungsarbeiten zeigten sich Schäden im Fugenbereich. Nach Hinzuziehen eines Fachexperten und Klassifizierung der Schäden als normale Abnutzung wurde
auch dieser Haftbrief freigegeben.
Die Gesamthaftbriefsumme betrug € 201.193,13.
4 Vergabekontrollen

Übereinstimmung mit
dem BVergG 2006

Die Kontrollabteilung hat zwei Vergabevorgänge mit einem Gesamtvolumen von netto € 458.717,87 überprüft.
Beide Vergaben erfolgten im offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Unterschwellenbereich gemäß aktueller Fassung
des BVergG 2006 entsprechend BGBl. II Nr. 513/2013 (Kundmachung

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Zl. KA-09525/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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