Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Protokoll.pdf

- S.304

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Frage 4:

Wie viele der existierenden Behinderten-WC-Anlagen lassen sich trotz eingebautem EuroKey-Schloss dennoch nicht aufsperren?

Antwort:

0
IVB: 0

Frage 5:

Wer sind die BetreiberInnen der öffentlichen WC-Anlagen?

Antwort:

Das sind die Stadt Innsbruck (die Innsbrucker Immobilien Service GmbH
{IISG} wickelt im Auftrag der Stadt im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrags die Reinigung, technische Betreuung und Hausverwaltung ab), die
Innsbrucker Immobilien GmbH und die Innsbruck Information und Reservierungs GmbH.
IVB: Die IVB betreibt die zwei oben genannten WC-Anlagen selbst.

Frage 6:

Wie sind die Öffnungszeiten der jeweiligen öffentlichen WC-Anlagen?

Antwort:

Siehe Tabelle im Anhang.
IVB: von ca. 06.30 Uhr bis ca. 23.00 Uhr

Frage 7:

Sind die öffentlichen WC-Anlagen auf dem Gemeindegebiet kostenlos?

Antwort:

Prinzipiell ja, mit Ausnahme des WCs im Stadtturm, Terminal Innrain und
Busparkplatz.
IVB: Die Benutzung der WC-Anlage im Bahnhof Igls ist kostenlos.

Frage 8:

Falls die öffentlichen WC-Anlagen nicht kostenlos sind, wie gestaltet sich die Tarifhöhe an den jeweiligen Standorten?

Antwort:

Der Preis beträgt € 0,50.
IVB: Pro Benutzung der WC-Anlage im Stubaitalbahnhof werden € 0,50 verlangt.

Frage 9:

Auf welcher Grundlage werden die Tarife berechnet bzw. festgesetzt?

Antwort:

Grundlage ist ein Gemeinderatsbeschluss.
Für die von der IVB betriebenen WC-Anlagen wird der Tarif von der IVB festgelegt und dient zur Kostendeckung.

Frage 10:

Von wem wird die Höhe der Tarife festgesetzt?

Antwort:

Dies erfolgt durch den Gemeinderat der Stadt Innsbruck. Siehe auch Antwort zu Frage 9.

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