Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Protokoll.pdf
- S.304
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Frage 4:
Wie viele der existierenden Behinderten-WC-Anlagen lassen sich trotz eingebautem EuroKey-Schloss dennoch nicht aufsperren?
Antwort:
0
IVB: 0
Frage 5:
Wer sind die BetreiberInnen der öffentlichen WC-Anlagen?
Antwort:
Das sind die Stadt Innsbruck (die Innsbrucker Immobilien Service GmbH
{IISG} wickelt im Auftrag der Stadt im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrags die Reinigung, technische Betreuung und Hausverwaltung ab), die
Innsbrucker Immobilien GmbH und die Innsbruck Information und Reservierungs GmbH.
IVB: Die IVB betreibt die zwei oben genannten WC-Anlagen selbst.
Frage 6:
Wie sind die Öffnungszeiten der jeweiligen öffentlichen WC-Anlagen?
Antwort:
Siehe Tabelle im Anhang.
IVB: von ca. 06.30 Uhr bis ca. 23.00 Uhr
Frage 7:
Sind die öffentlichen WC-Anlagen auf dem Gemeindegebiet kostenlos?
Antwort:
Prinzipiell ja, mit Ausnahme des WCs im Stadtturm, Terminal Innrain und
Busparkplatz.
IVB: Die Benutzung der WC-Anlage im Bahnhof Igls ist kostenlos.
Frage 8:
Falls die öffentlichen WC-Anlagen nicht kostenlos sind, wie gestaltet sich die Tarifhöhe an den jeweiligen Standorten?
Antwort:
Der Preis beträgt € 0,50.
IVB: Pro Benutzung der WC-Anlage im Stubaitalbahnhof werden € 0,50 verlangt.
Frage 9:
Auf welcher Grundlage werden die Tarife berechnet bzw. festgesetzt?
Antwort:
Grundlage ist ein Gemeinderatsbeschluss.
Für die von der IVB betriebenen WC-Anlagen wird der Tarif von der IVB festgelegt und dient zur Kostendeckung.
Frage 10:
Von wem wird die Höhe der Tarife festgesetzt?
Antwort:
Dies erfolgt durch den Gemeinderat der Stadt Innsbruck. Siehe auch Antwort zu Frage 9.
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