Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Protokoll.pdf

- S.323

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2021-11-17-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2021
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 41.8)

Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 09.11.2021

Verstöße gegen das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) durch den Bürgermeister in dieser Regierungsperiode; Zahl GfGR/249/2021;
ANFRAGE von GR Depaoli vom 13.10.2021;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
der Stadt Innsbruck
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

GR Depaoli hat am 13.10.2021 folgende Anfrage eingebracht, zu deren Punkten die Antworten eingefügt wurden:

Seit dem Amtsantritt von Bürgermeister Georg Willi im Frühjahr 2018 (konstituierende Gemeinderatssitzung am 24.05.2018) sieht sich der Innsbrucker Gemeinderat stellvertretend für
die Innsbrucker Bevölkerung immer wieder mit Stadtrechtsbrüchen des Innsbrucker Bürgermeisters konfrontiert. Diese Stadtrechtsbrüche des Innsbrucker Bürgermeisters haben zur
Folge, dass der Innsbrucker Gemeinderat immer wieder damit beschäftigt ist, selbige zu korrigieren, zu sanieren bzw. zu legalisieren etc.! Die Tatsache, dass die Stadtrechtsbrüche des
Bürgermeisters vermeintlich für den Bürgermeister selbst keine Konsequenzen haben, obwohl er eigentlich diesbezüglich Vorbildwirkung haben sollte, ist inakzeptabel.

Frage 1:

Welche Stadtrechtsbrüche konkret konnten Bgm. Willi seit 24.05.2018 von der
Aufsichtsbehörde nachgewiesen werden? (Bitte um Aufstellung inklusive Datum
des jeweiligen Stadtrechtsbruchs)

Antwort:

Die Begriffe "Stadtrechtsbruch" bzw. "Verstöße gegen das Stadtrecht" sind
nicht im Innsbrucker Stadtrecht oder der Geschäftsordnung des Gemeinderats enthalten. Ein "Nachweis", wie in den Fragen formuliert, existiert daher
ebenfalls nicht.