Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Protokoll.pdf

- S.324

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Frage 2:

Welche Stadtrechtsbrüche konkret konnten Bgm. Willi seit 24.05.2018 vom Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck ohne Einbindung der Aufsichtsbehörde nachgewiesen werden? (Bitte um Aufstellung inklusive Datum des jeweiligen Stadtrechtsbruchs)

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 3:

Welche Stadtrechtsbrüche konkret konnten Bgm. Willi seit 24.05.2018 vom Stadtsenat der Landeshauptstadt Innsbruck ohne Einbindung der Aufsichtsbehörde
nachgewiesen werden? (Bitte um Aufstellung inklusive Datum des jeweiligen
Stadtrechtsbruchs)

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 4:

Bei welchen Stadtrechtsbrüchen (Frage 1 bis 3) gab es persönliche, politische,
wie auch immer, Konsequenzen für Bgm. Willi?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 5:

Welche Stadtrechtsbrüche des Bürgermeisters (Frage 1 bis 3) konkret mussten
vom Gemeinderat bzw. Stadtsenat der Landeshauptstadt Innsbruck wieder - wann
und wie - korrigiert, saniert, legalisiert etc. werden? (Bitte um Aufstellung inklusive
Datum der Korrektur, Sanierung, Legalisierung etc. des Stadtrechtsbruchs.)

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 6:

Welche Konsequenzen hatten die Stadtrechtsbrüche von Bgm. Willi für die Stadt
Innsbruck, Beteiligungen der Stadt Innsbruck, den Stadtmagistrat, städtische MitarbeiterInnen etc. bisher? (Bitte um kurze schriftliche Dokumentation in der Anfragebeantwortung unter der Nennung des jeweiligen Stadtrechtsbruchs.)

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 7:

Wie kann es sein, dass der Bürgermeister der Tiroler Landeshauptstadt derart oft
das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) bricht, obwohl gerade er
diesbezüglich eine Vorbildwirkung haben sollte?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung

Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
Seite 2 von 2

1h

30 min