Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Tagesordnung.pdf

- S.4

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qu) Einhausung Autobahn im Westen, Nutzung der Lärmschutzwände als Sonnenkraftwerk (GR Mag. Krackl, 266)
18.

Beantwortung eingebrachter dringender Anfragen

19.

Allfällige Debatten gemäß § 18 Abs. 5 GOGR

20.

Einbringung von Anfragen

21.

Einbringung von Anträgen

Der Bürgermeister:
Georg Willi

Für diese Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck mit physischer
Anwesenheit gilt die strenge Beachtung der derzeit gültigen CORONA-Regeln.
Aufgrund der steigenden Inzidenzen auch in Innsbruck legt der Vorsitzende für diese Gemeinderatssitzung zusätzlich folgende Bestimmungen fest:
Es gilt die FFP2-Masken-Pflicht für alle (MandatarInnen, MitarbeiterInnen, ZuhörerInnen;
davon ausgenommen sind Personen mit ärztlichem Attest). Auch am Sitzplatz ist das Tragen der Maske erforderlich. Lediglich der oder die RednerIn ist für die Dauer der Wortmeldung davon ausgenommen.
Für physisch anwesende ZuhörerInnen steht eine begrenzte Anzahl an Sitzplätzen zur
Verfügung. Eine Registrierung vor Ort ist notwendig.
Im Falle physisch anwesender ZuhörerInnen:
Wir dürfen Sie informieren, dass diese Gemeinderatssitzung per Livestream übertragen
wird. Wir verarbeiten die Aufnahmen ausschließlich im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes idgF. Zweck der
Aufnahmen ist die interne Dokumentation der Veranstaltung und ihre Veröffentlichung.
Rechtsgrundlage für die Speicherung und Verarbeitung der Aufnahmen ist das Vorliegen
eines öffentlichen Interesses an der Dokumentation gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. e DSGVO.
Mit der Teilnahme an der Veranstaltung stimmen Sie der Veröffentlichung der Ton- und
Filmaufnahmen zu, die im Rahmen der Veranstaltung entstehen. Wenn Sie mit der Veröffentlichung dieser Aufnahmen nicht einverstanden sind, ist Ihre Teilnahme an der Veranstaltung leider nicht möglich.
Ihre Rechte: Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie
der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden
sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die
Datenschutzbehörde. Für Fragen steht Ihnen die Datenschutzbeauftragte unter datenschutz@innsbruck.gv.at zur Verfügung.
Die Teilnahme von Kindern unter 14 Jahre ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Obsorgeberechtigten möglich.

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